Restwert
Auch: Verkehrswert der Reste · Restwertentschädigung
Der Restwert ist der wirtschaftliche Wert, den ein Gebäude oder Bauteile davon nach einem Schadenereignis noch besitzen, etwa durch verwertbare Materialien oder erhaltene Gebäudesubstanz. In der Wohngebäudeversicherung wird er bei der Schadenberechnung berücksichtigt, insbesondere wenn eine Entscheidung zwischen Reparatur und Abriss/Neubau ansteht.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Restwert vor allem bei brandgeschädigten oder durch Naturereignisse schwer beschädigten Objekten relevant, da er die weitere Verwendung und Vermarktung des Grundstücks beeinflusst:
- Bedeutung bei Totalschaden: Wird ein Gebäude durch Brand, Sturm oder ein anderes versichertes Ereignis so schwer beschädigt, dass ein wirtschaftlicher Wiederaufbau nicht sinnvoll ist, ermittelt der Versicherer neben dem Neuwertschaden auch den Restwert der stehen gebliebenen Bausubstanz (z. B. Fundament, tragende Wände) sowie etwaiger verwertbarer Materialien.
- Anrechnung auf die Entschädigung: Der Restwert wird bei der Entschädigungsberechnung regelmäßig gegengerechnet, da der Versicherer nur den tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden ersetzt, nicht aber Werte, die dem Eigentümer weiterhin zur Verfügung stehen.
- Abrisskosten als Gegenposition: Häufig übersteigen die Kosten für Abriss und Entsorgung den reinen Restwert der Bausubstanz deutlich, sodass in der Praxis oft eine Verrechnung von Restwert und notwendigen Abbruchkosten erfolgt, die in modernen VGB-Tarifen häufig gesondert versichert sind (Aufräum- und Abbruchkostenversicherung).
- Relevanz für die Grundstücksvermarktung: Nach einem Totalschaden ist für Käufer oft nicht das beschädigte Gebäude, sondern das Grundstück mit ggf. verbleibendem Restwert der Erschließung und Bausubstanz von Interesse; der Makler sollte hier auf die Notwendigkeit einer gesonderten Wertermittlung durch einen Sachverständigen hinweisen.
- Abgrenzung zum Zeitwert: Der Restwert bezieht sich auf die nach dem Schaden verbliebene Substanz, während der Zeitwert die Differenz zwischen Neuwert und Alterswertminderung vor dem Schaden beschreibt – beide Größen dürfen in der Schadenberechnung nicht verwechselt werden.
Beispiel aus der Praxis
Nach einem Vollbrand ist von einem Einfamilienhaus nur noch der Keller und das Fundament erhalten. Der Sachverständige ermittelt einen Restwert der verbliebenen Substanz von 25.000 Euro, der bei der Neuwertentschädigung der Wohngebäudeversicherung angerechnet wird. Gleichzeitig übernimmt die Versicherung die separat vereinbarten Abbruchkosten für die nicht mehr nutzbaren Gebäudeteile.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; die Ermittlung und Anrechnung des Restwerts richtet sich nach den vereinbarten Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) und den dort geregelten Entschädigungsgrundsätzen.