Restschuldversicherung
Auch: Kreditlebensversicherung · RSV
Eine Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die im Fall von Tod, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers die noch offene Darlehensschuld ganz oder teilweise übernimmt und damit die Rückzahlungsfähigkeit gegenüber der Bank absichert.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Restschuldversicherung vor allem relevant, weil sie beim Immobilienkredit häufig von der finanzierenden Bank als optionaler Zusatzbaustein angeboten wird und Käufer bei der Einordnung der Gesamtkosten oft unsicher sind.
Wichtige Punkte:
- Abgrenzung zur Risikolebensversicherung: Eine separat abgeschlossene Risikolebensversicherung erfüllt häufig denselben Absicherungszweck günstiger und flexibler, da die Restschuldversicherung meist an den Kreditvertrag der jeweiligen Bank gebunden und tendenziell teurer ist.
- Freiwilligkeit: Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist rechtlich freiwillig und darf laut Verbraucherschutzrecht nicht als Bedingung für die Kreditvergabe verlangt werden, auch wenn manche Banken sie im Kreditgespräch als „empfohlen" darstellen.
- Leistungsumfang: Je nach Tarif deckt die Versicherung unterschiedliche Risiken ab – reine Todesfallabsicherung, zusätzlich Arbeitsunfähigkeit oder auch unverschuldete Arbeitslosigkeit. Die Bedingungen und Ausschlüsse (z. B. Wartezeiten, Vorerkrankungen) variieren stark zwischen Anbietern.
- Kostentransparenz: Die Prämie wird oft in die Kreditsumme eingerechnet oder als separate monatliche Zahlung erhoben; sie erhöht den effektiven Jahreszins spürbar, was in der Beratung transparent gemacht werden sollte.
- Praxisrelevanz für Makler: Käufer fragen Makler gelegentlich um Einschätzung, ob eine Restschuldversicherung sinnvoll ist. Makler sollten hier auf unabhängige Finanzierungsberater verweisen (keine Versicherungsberatung als Maklerleistung), aber den Unterschied zwischen Bankprodukt und freier Risikolebensversicherung erklären können.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer nimmt ein Immobiliendarlehen über 350.000 Euro auf. Die Bank bietet ihm eine Restschuldversicherung an, die im Todesfall die verbleibende Darlehenssumme an die Bank auszahlt, damit die Familie die Immobilie behalten kann, ohne den Kredit weiter bedienen zu müssen. Ein unabhängiger Vergleich zeigt jedoch, dass eine separate Risikolebensversicherung mit vergleichbarer Deckungssumme günstiger wäre.
Rechtsgrundlage
- §§ 491 ff. BGB – allgemeine Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag, in dessen Rahmen Restschuldversicherungen als Zusatzprodukt angeboten werden.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – regelt den Versicherungsvertrag selbst, einschließlich Informationspflichten und Widerrufsrecht.