Riss

Auch: Bauwerksriss · Rissbildung

Ein Riss ist eine sichtbare Trennung in einem Bauteil, die entsteht, wenn die auf das Material wirkenden Zug- oder Spannungskräfte dessen Festigkeit übersteigen. Risse können rein optischer Natur sein oder auf ernsthafte Bauschäden hindeuten.

Ausführliche Erklärung

Risse gehören zu den häufigsten Anlässen für Bausachverständigengutachten, da ihre Ursache und Schwere für Laien kaum einzuschätzen ist. Für die fachliche Bewertung sind mehrere Aspekte entscheidend:

  • Ursache: Risse können durch Setzungen des Baugrunds (siehe Setzungsriss), thermische oder feuchtebedingte Materialbewegungen (Schwindriss), statische Überlastung, Erschütterungen (z. B. Bergbau, Bautätigkeit in der Nachbarschaft) oder schlicht normale Materialalterung entstehen.
  • Erscheinungsbild: Unterschieden wird u. a. nach Verlauf (horizontal, vertikal, diagonal, netzförmig), Breite (Haarriss bis hin zu klaffenden Rissen) und Lage (Putzriss, Fassadenriss, Mauerwerksriss, Deckenriss).
  • Bewertung: Bausachverständige klassifizieren Risse nach Schadensrelevanz (siehe Rissklassifizierung) und beurteilen, ob es sich um einen rein oberflächlichen, statisch unbedenklichen Riss handelt oder ob eine Beeinträchtigung der Standsicherheit vorliegt. Bei unklarer Ursache oder fortschreitender Rissbreite wird häufig ein Rissmonitoring (siehe Rissmonitoring) mit Messmarken über mehrere Monate angesetzt, um Bewegung im Zeitverlauf zu dokumentieren.

Für Makler ist ein erkennbarer Riss ein klassisches Offenbarungsthema: Sind ihm Risse bekannt, die auf einen erheblichen Mangel hindeuten könnten, muss er Kaufinteressenten ungefragt darauf hinweisen, um sich nicht dem Vorwurf der arglistigen Täuschung oder einer Pflichtverletzung aus dem Maklervertrag auszusetzen.

Beispiel aus der Praxis

An der Fassade eines Mehrfamilienhauses zeigt sich ein diagonal verlaufender Riss oberhalb eines Fenstersturzes. Der beauftragte Bausachverständige stellt im Gutachten fest, dass es sich um einen unkritischen Setzungsriss handelt, der keine statische Relevanz hat, empfiehlt aber eine kosmetische Sanierung durch Verschließen und Neuverputzen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Je nach Schwere kann ein Riss einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB begründen; die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Bausachverständige.

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