Sanitärobjekt
Auch: Sanitärgegenstand · Sanitärartikel
Ein Sanitärobjekt ist ein fest an die Wasserversorgung und Entwässerung eines Gebäudes angeschlossener Ausstattungsgegenstand, etwa WC, Waschbecken, Bidet, Dusche, Badewanne oder Spüle.
Ausführliche Erklärung
Sanitärobjekte bilden zusammen mit den zugehörigen Leitungen, Armaturen und Abläufen die sanitärtechnische Ausstattung eines Gebäudes (Sanitärinstallation) und zählen zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Sie unterscheiden sich nach Material (Keramik, Sanitäracryl, Email, Edelstahl), Bauart (Wand-, Stand- oder Einbaumontage) und Funktion. Bei der Bewertung von Bestandsimmobilien ist die Qualität und das Alter der Sanitärobjekte ein wichtiges Ausstattungsmerkmal: Hochwertige, moderne Sanitärkeramik und -armaturen wirken sich positiv auf den erzielbaren Miet- oder Kaufpreis aus, während veraltete oder beschädigte Objekte (z. B. rissige Keramik, undichte Anschlüsse) als Instandhaltungsrückstand gelten.
Bei der barrierefreien Umgestaltung von Bädern spielt die Auswahl und Anordnung der Sanitärobjekte eine zentrale Rolle (z. B. unterfahrbare Waschbecken, wandhängende WCs mit ausreichender Bewegungsfläche, bodengleiche Duschen statt Badewannen). Im Rahmen der Instandhaltungspflicht des Vermieters gehört der Austausch defekter Sanitärobjekte grundsätzlich zu dessen Pflichten, sofern der Mieter den Defekt nicht selbst verschuldet hat.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Modernisierung eines Mehrfamilienhauses ersetzt der Eigentümer in allen Bädern die über 30 Jahre alten Sanitärobjekte – WC, Waschbecken und Badewanne – durch zeitgemäße, wassersparende Modelle und steigert damit die Attraktivität der Wohnungen.
Rechtsgrundlage
Für Sanitärobjekte selbst besteht keine spezielle bauordnungsrechtliche Einzelvorschrift. Anforderungen an Installation, Hygiene und Wasserverbrauch ergeben sich aus den allgemein anerkannten Regeln der Sanitärtechnik sowie – bei barrierefreier Ausführung – aus DIN 18040.