Schmutzwassergebühr
Auch: Abwassergebühr Schmutzwasseranteil · Frischwasserabhängige Abwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr ist die kommunale Abgabe für die Ableitung und Reinigung des häuslichen Abwassers (Küche, Bad, Toilette). Sie wird üblicherweise nach dem Frischwasserverbrauch bemessen, da dieser als Näherungswert für die anfallende Abwassermenge dient.
Ausführliche Erklärung
In Kommunen mit gesplittetem Abwassertarif wird zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr unterschieden. Für Makler und Vermieter relevante Punkte:
- Bemessungsgrundlage: Die Schmutzwassergebühr orientiert sich am gemessenen Frischwasserverbrauch (Kubikmeter), da davon ausgegangen wird, dass nahezu das gesamte bezogene Trinkwasser als Abwasser wieder abgeleitet wird.
- Ausnahme Gartenwasser: Für nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitetes Wasser (z. B. Gartenbewässerung über einen separaten Gartenwasserzähler) kann bei vielen Kommunen eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr beantragt werden.
- Umlagefähigkeit: Die Schmutzwassergebühr ist Teil der "Kosten der Entwässerung" nach § 2 Nr. 3 BetrKV und wird bei verbrauchsabhängiger Erfassung (Wasseruhr je Wohnung) direkt nach individuellem Verbrauch, sonst nach Wohnfläche oder Personenzahl umgelegt.
- Kombination mit Frischwasserkosten: In der Praxis werden Frischwasserbezug und Schmutzwasserableitung häufig gemeinsam über den Wasserzähler abgerechnet, da beide Größen unmittelbar zusammenhängen.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Objekten mit eigenem Garten sollte auf das Vorhandensein eines separaten Gartenwasserzählers hingewiesen werden, da dies laufende Nebenkosten spürbar senken kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Haushalt verbraucht im Jahr 120 Kubikmeter Frischwasser. Bei einer Schmutzwassergebühr von 3,20 Euro pro Kubikmeter ergibt sich eine jährliche Abwassergebühr von 384 Euro, die zusammen mit den Frischwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung unter "Wasserversorgung und Entwässerung" erscheint.
Rechtsgrundlage
- § 2 Nr. 3 BetrKV – Erfasst die Kosten der Entwässerung, einschließlich der Schmutzwassergebühr, als umlagefähige Betriebskosten.
- Kommunale Abwassersatzungen – Regeln die konkrete Gebührenhöhe und mögliche Ermäßigungen (z. B. Gartenwasserzähler) vor Ort.