Schmetterlingsdach

Auch: Butterfly-Dach · Faltdach

Das Schmetterlingsdach besteht aus zwei zur Mitte hin geneigten Dachflächen, die dort ein zentrales Kehlgefälle bilden – das genaue Gegenteil des klassischen Satteldachs. Die Form erinnert an aufgespannte Schmetterlingsflügel und wird vor allem bei moderner Architektur eingesetzt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist das Schmetterlingsdach ein architektonisches Alleinstellungsmerkmal, das insbesondere bei Bauhaus-inspirierten oder zeitgenössischen Entwürfen der 1950er- bis 1970er-Jahre sowie bei modernen Neubauten vorkommt:

  • Optik und Zielgruppe: Die markante Form wird häufig bei Architektenhäusern und individuell geplanten Einfamilienhäusern eingesetzt und gilt als Ausdruck moderner, oft mid-century-inspirierter Architektur – ein Verkaufsargument bei design-affinen Käufern.
  • Entwässerung: Die zentrale Mittelrinne muss besonders sorgfältig entwässert werden, da hier das Regenwasser beider Dachflächen zusammenläuft. Innenliegende Regenrohre oder Notüberläufe sind technisch notwendig – ein Punkt, den der Makler bei der Zustandsprüfung und gegenüber Interessenten ansprechen sollte, da Verstopfungen zu Wassereintritt führen können.
  • Bauliche Nutzung: Durch die nach außen ansteigenden Dachränder lassen sich an den Außenwänden großzügige Fensterfronten und hohe Raumhöhen realisieren, was lichtdurchflutete Räume ermöglicht.
  • Kosten und Wartung: Aufgrund der komplexeren Entwässerungstechnik und der oft aufwendigeren Abdichtung ist ein Schmetterlingsdach in Bau und Instandhaltung tendenziell teurer als klassische Sattel- oder Pultdächer.
  • Regenwassernutzung: Die zentrale Sammelrinne eignet sich technisch gut zur Regenwassersammlung, was in modernen Bauprojekten gelegentlich für Zisternenanlagen genutzt wird.

Beispiel aus der Praxis

Ein 1968 errichtetes Architektenhaus mit charakteristischem Schmetterlingsdach wird als besonderes Designobjekt vermarktet. Bei der technischen Prüfung wird die innenliegende Dachrinne auf Funktionstüchtigkeit kontrolliert, da hier in der Vergangenheit bereits ein Wasserschaden durch eine verstopfte Rinne aufgetreten war.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage.

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