Dachneigung
Auch: Dachschräge · Neigungswinkel des Dachs
Die Dachneigung gibt den Winkel an, in dem eine Dachfläche gegenüber der waagerechten Ebene geneigt ist. Sie wird üblicherweise in Grad, seltener als Prozentwert, angegeben.
Ausführliche Erklärung
Die Dachneigung ist eine zentrale Kenngröße für Dachform, Materialwahl und Nutzbarkeit des Dachgeschosses. Steildächer weisen typischerweise Neigungen von etwa 30 bis 45 Grad auf, während Flachdächer und flachgeneigte Dächer unter etwa 10 Grad liegen. Die gewählte Neigung beeinflusst maßgeblich, welche Dacheindeckung möglich ist: Bestimmte Materialien (z. B. klassische Dachziegel) benötigen eine gewisse Mindestneigung, um Regenwasser sicher abzuleiten, während andere Systeme (z. B. Bitumen- oder Foliendächer) speziell für geringe Neigungen ausgelegt sind.
Für die Wohnflächenberechnung ist die Dachneigung im Dachgeschoss besonders relevant, da Raumteile mit einer lichten Höhe unter einem bestimmten Maß (nach Wohnflächenverordnung unterhalb von 1 Meter gar nicht, zwischen 1 und 2 Metern nur zur Hälfte) angerechnet werden – eine flachere Dachneigung reduziert also tendenziell die nutzbare bzw. anrechenbare Fläche unter Schrägen. Zudem kann die zulässige Dachneigung durch den Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung vorgegeben sein, etwa um ein einheitliches Ortsbild zu wahren.
Für Makler ist die Dachneigung sowohl bei der Beurteilung des Ausbaupotenzials eines Dachgeschosses als auch bei der Plausibilisierung von Wohnflächenangaben relevant.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bebauungsplan schreibt für ein Neubaugebiet eine Dachneigung zwischen 35 und 45 Grad vor, um ein einheitliches Siedlungsbild mit klassischen Satteldächern zu erhalten. Ein Bauherr, der ein flach geneigtes Pultdach plant, benötigt dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Rechtsgrundlage
- § 4 WoFlV – Raumteile mit mindestens 2 m lichter Höhe werden voll, Teile mit mindestens 1 m und unter 2 m zur Hälfte, Teile unter 1 m gar nicht auf die Wohnfläche angerechnet.
- Keine eigenständige bundesgesetzliche Regelung zur Dachneigung selbst; zulässige Neigungswinkel ergeben sich im Einzelfall aus den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. örtlichen Gestaltungssatzungen.