Dachform

Auch: Dachtyp

Die Dachform beschreibt die geometrische Grundgestalt des Daches eines Gebäudes – etwa Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Flachdach, Pultdach oder Mansarddach. Sie beeinflusst das äußere Erscheinungsbild, die nutzbare Fläche im Dachgeschoss und häufig auch die planungsrechtliche Zulässigkeit.

Ausführliche Erklärung

Die gängigsten Dachformen im deutschen Wohnungsbau sind das Satteldach (zwei geneigte Dachflächen, die an einem First zusammentreffen), das Walmdach (zusätzlich geneigte Flächen an den Giebelseiten), das Pultdach (eine einzige geneigte Fläche) und das Flachdach (nahezu ebene Fläche). Neben ästhetischen und regionaltypischen Aspekten hat die Dachform unmittelbare Auswirkungen auf die im Dachgeschoss nutzbare Fläche: Ein Satteldach mit steiler Neigung erzeugt größere Flächen mit ausreichender lichter Höhe als ein flach geneigtes Dach.

In vielen Bebauungsplänen wird die zulässige Dachform gestalterisch festgesetzt (z. B. Vorschrift eines Satteldachs mit bestimmter Dachneigung in historisch geprägten Ortskernen), um ein einheitliches Ortsbild zu wahren. Bauherren und Käufer sollten daher vor einem Dachumbau oder Neubau prüfen, ob der Bebauungsplan oder die örtliche Gestaltungssatzung Vorgaben zur Dachform, Dachneigung oder Firstrichtung enthält.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr möchte ein Einfamilienhaus mit Flachdach errichten. Der geltende Bebauungsplan schreibt für das Baugebiet jedoch ein Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 30 und 45 Grad vor. Der Bauherr muss entweder die Planung anpassen oder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige bundesrechtliche Regelung; Vorgaben zur zulässigen Dachform ergeben sich – falls vorhanden – aus den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans oder aus örtlichen Gestaltungssatzungen der Gemeinden.

Verwandte Begriffe