Dachgaube
Auch: Gaube · Dachaufbau
Eine Dachgaube ist ein aus der Dachfläche herausragender Aufbau mit einem senkrecht stehenden Fenster. Sie vergrößert den nutzbaren Wohnraum im Dachgeschoss, indem sie zusätzliche Kopfhöhe und Tageslicht schafft, und prägt zugleich das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Dachgaube sowohl ein wertsteigerndes Ausstattungsmerkmal als auch ein baurechtlich relevanter Aspekt bei Dachgeschosswohnungen. Wichtige Unterarten:
- Schleppgaube: Dach der Gaube läuft in gleicher Neigungsrichtung wie das Hauptdach weiter (flacher geneigt), optisch unauffällig.
- Satteldachgaube (Giebelgaube): Eigenes kleines Satteldach, klassische und häufigste Form.
- Walmdachgaube: Dach der Gaube mit abgewalmten Seiten, aufwendiger in der Konstruktion.
- Spitzgaube (Dreiecksgaube): Dreieckiger Giebel ohne First.
- Fledermausgaube: Geschwungene, wellenförmige Dachform ohne senkrechte Wände, denkmalpflegerisch oft gefordert.
- Trapezgaube/Flachdachgaube: Moderne, kubische Formen mit Flachdach, häufig bei Sanierungen und Dachausbauten der letzten Jahrzehnte.
Praxisrelevanz für Makler:
- Gauben erhöhen die anrechenbare Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung deutlich stärker als reine Dachflächenfenster, da sie den Bereich mit voller Kopfhöhe vergrößern.
- Bei nachträglichem Einbau ist regelmäßig eine Baugenehmigung erforderlich, da sich Kubatur und äußeres Erscheinungsbild des Gebäudes ändern; in vielen Bundesländern zudem Abstimmung mit gestalterischen Vorgaben im Bebauungsplan (z. B. maximale Gaubenbreite im Verhältnis zur Dachlänge).
- Bei Eigentumswohnungen/WEG ist der nachträgliche Gaubeneinbau ein bauliche Veränderung im Sinne des WEG-Rechts und bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer interessiert sich für eine Dachgeschosswohnung mit zwei Schleppgauben zum Garten hin. Der Makler erklärt, dass die Gauben die nutzbare Wohnfläche im Vergleich zu reinen Dachflächenfenstern deutlich vergrößern, weil dort auch ein Schreibtisch mit voller Stehhöhe Platz findet.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen: Regeln Genehmigungspflicht und Abstandsflächen bei Gaubeneinbau.
- Festsetzungen im Bebauungsplan können Anzahl, Größe und Gestaltung von Gauben einschränken (Ortsgestaltungssatzung).