Serverraum

Auch: Rechnerraum · IT-Raum

Der Serverraum ist ein speziell ausgestatteter Gebäudebereich zur Unterbringung von IT- und Netzwerktechnik, mit besonderen Anforderungen an Stromversorgung, Kühlung, Zutrittskontrolle und Brandschutz.

Ausführliche Erklärung

Im Unterschied zu einem gewöhnlichen Büro- oder Lagerraum stellt ein Serverraum erhöhte technische Anforderungen an das Gebäude: eine ausreichend dimensionierte und möglichst redundante Stromversorgung (häufig mit unterbrechungsfreier Stromversorgung, USV), eine leistungsfähige Kühlung zur Abführung der von Servern erzeugten Abwärme, eine erhöhte Tragfähigkeit des Bodens für schwere Serverschränke, eine kontrollierte Zutrittssicherung sowie spezielle Brandfrüherkennungs- und Löschsysteme, die empfindliche Elektronik nicht durch Löschwasser beschädigen. Kleinere Unternehmen betreiben eigene Serverräume innerhalb ihrer Büro- oder Gewerbeimmobilie; größere Kapazitätsbedarfe werden häufig in spezialisierte Rechenzentren oder Colocation-Flächen ausgelagert.

Für die gewerbliche Immobilienwirtschaft ist der Serverraum ein Beispiel für eine technikintensive Sondernutzung, die bei der Gebäudeplanung, der Nachrüstung von Bestandsimmobilien und der Bewertung von Mietflächen eine Rolle spielt: Die notwendige Gebäudetechnik (Stromkapazität, Kühlung, Statik) kann die Umnutzbarkeit einer Fläche einschränken und ist bei der Mietvertragsgestaltung – etwa hinsichtlich Instandhaltungspflichten und Rückbauverpflichtungen – gesondert zu berücksichtigen. Als anerkannte fachliche Orientierung für Planung und Betrieb dient die europäische Norm DIN EN 50600 zu Rechenzentren und vergleichbaren IT-Räumen, die allerdings kein Gesetz, sondern eine freiwillig anwendbare technische Norm ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein mittelständisches Unternehmen richtet in seiner Büroimmobilie einen fensterlosen Serverraum mit eigener Klimatisierung, redundanter Stromversorgung und einer Inertgas-Löschanlage ein, um seine unternehmenskritische IT-Infrastruktur vor Ort zu betreiben.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Es gelten die allgemeinen bauordnungs-, elektro- und brandschutzrechtlichen Vorschriften der Länder; als fachliche Orientierung dient die europäische Norm DIN EN 50600.

Verwandte Begriffe