Colocation
Auch: Colocation-Rechenzentrum · Server-Housing
Colocation bezeichnet die Unterbringung eigener Server- und IT-Hardware eines Unternehmens in einem fremdbetriebenen Rechenzentrum. Der Colocation-Anbieter stellt Fläche, Stromversorgung, Kühlung, Sicherheit und Netzanbindung zur Verfügung, während der Kunde weiterhin Eigentümer und Betreiber seiner eigenen Server bleibt.
Ausführliche Erklärung
Colocation-Rechenzentren sind eine spezialisierte Form der Gewerbeimmobilie: Statt eigene Serverräume zu bauen und zu betreiben, mieten Unternehmen Rack-, Schrank- oder Raumflächen in einem professionell betriebenen Rechenzentrum an. Der Betreiber übernimmt dabei die gebäudetechnischen Anforderungen, die für den Betrieb von IT-Infrastruktur entscheidend sind:
- redundante Stromversorgung mit unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) und Notstromaggregaten,
- leistungsfähige Kühlungssysteme zur Abführung der hohen Abwärme von Servern,
- physische Zugangssicherung und Brandschutzsysteme,
- Anbindung an mehrere unabhängige Netzbetreiber und Internetknotenpunkte.
Für die Immobilienwirtschaft sind Colocation-Rechenzentren ein eigenständiges, stark wachsendes Marktsegment mit besonderen Standort- und Bauanforderungen: hoher Stromanschlusswert, oft mehrere Megawatt Leistungsbedarf, große Deckenhöhen und Bodenlasten für Serverracks sowie die Nähe zu Glasfaserknotenpunkten. Vermietet wird üblicherweise nicht die Fläche allein, sondern ein Leistungspaket aus Fläche, Strom, Kühlung, Sicherheit und Netzanbindung, das vertraglich in Service-Level-Agreements festgelegt wird.
Abzugrenzen ist Colocation vom Cloud-Hosting: Bei Colocation bleibt der Kunde Eigentümer der Hardware und mietet nur Infrastruktur und Fläche, während beim Cloud-Hosting auch die Rechenleistung selbst vom Anbieter zur Verfügung gestellt wird.
Beispiel aus der Praxis
Ein mittelständisches Unternehmen betreibt seine eigenen Server nicht mehr im firmeneigenen Serverraum, sondern mietet mehrere Racks in einem Colocation-Rechenzentrum an. Der Betreiber sorgt für Stromversorgung, Kühlung, Zutrittskontrolle und redundante Internetanbindung, während das Unternehmen weiterhin selbst für Betrieb und Wartung seiner Server verantwortlich bleibt.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Rechtsbeziehung wird durch den individuell ausgehandelten Colocation- bzw. Gewerbemietvertrag mit zugehörigen Service-Level-Agreements geregelt.