Serviced Apartment
Auch: Apartmenthotel · Boardinghouse
Ein Serviced Apartment ist eine vollmöblierte Wohnung, die mit hotelähnlichen Dienstleistungen (Reinigung, Rezeption, Wäscheservice, teils Frühstück) vermietet wird. Die Nutzungsdauer liegt typischerweise zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten und richtet sich vor allem an Geschäftsreisende und Projektpersonal.
Ausführliche Erklärung
Serviced Apartments schließen die Lücke zwischen klassischem Hotelzimmer und normaler Mietwohnung. Für Makler relevant:
- Marktsegment: Betreiberimmobilie – meist errichtet oder erworben von spezialisierten Betreibern (z. B. Adina, Numa, Zoku), die einzelne Einheiten an Investoren als Kapitalanlage verkaufen und selbst als Pächter/Betreiber führen (Betreiberimmobilie mit Poolvertrag).
- Rendite und Risiko: Die Rendite hängt stark von Auslastung und Betreiberbonität ab; im Gegensatz zur klassischen Wohnimmobilie trägt der Käufer ein unternehmerisches Betreiberrisiko statt eines reinen Vermietungsrisikos.
- Baurecht: Je nach Ausgestaltung kann die Nutzung als Beherbergungsbetrieb (nicht als Wohnnutzung) einzustufen sein, was andere planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Anforderungen (Stellplätze, Brandschutz, Zweckentfremdung) auslöst als klassisches Wohnen.
- Zweckentfremdung: In Städten mit Zweckentfremdungsverbot (z. B. Berlin, München) kann die kurzzeitige gewerbliche Vermietung als Serviced Apartment genehmigungspflichtig sein.
- Zielgruppe: Geschäftsreisende, Projektarbeiter, Expatriates und Personen im Umzugsübergang – daher meist citynahe oder businessparknahe Standorte.
Beispiel aus der Praxis
Ein Betreiber errichtet ein Gebäude mit 150 Serviced Apartments in Bahnhofsnähe und verkauft die Einheiten an Kapitalanleger, die im Gegenzug eine Pachtrendite erhalten. Der Makler prüft für den Investor die Pachtvertragslaufzeit, die Betreiberbonität und die Frage der Zweckentfremdungsgenehmigung.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundesweite Rechtsgrundlage. Relevant können landesrechtliche Zweckentfremdungsverbote sowie das Bauordnungsrecht bei Einstufung als Beherbergungsbetrieb sein.