Sole-Wasser-Wärmepumpe

Auch: Erdwärmepumpe · SWWP · Erdreichwärmepumpe

Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe entzieht dem Erdreich über Erdwärmesonden oder Erdkollektoren Wärme, die über einen Sole-Kreislauf (Wasser-Frostschutz-Gemisch) auf ein Kältemittel übertragen und für Heizung und Warmwasser nutzbar gemacht wird. Sie zählt zu den effizientesten Wärmepumpenarten, erfordert aber höhere Investitionskosten und ggf. eine Genehmigung.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Sole-Wasser-Wärmepumpe vor allem bei der Bewertung von Heizsystemen im Rahmen des Energieausweises und bei der Einschätzung von Investitionsaufwand und Genehmigungslage relevant:

  • Technik: Erdwärme wird entweder über vertikale Erdwärmesonden (Bohrungen bis 100 m Tiefe, platzsparend) oder horizontale Erdkollektoren (flächige Verlegung in ca. 1,2–1,5 m Tiefe, benötigen große Grundstücksfläche) erschlossen. Die konstante Erdreichtemperatur (ca. 8–12 °C ganzjährig) macht den Betrieb besonders effizient.
  • Effizienz: Sole-Wasser-Wärmepumpen erreichen typischerweise Jahresarbeitszahlen (JAZ) von 4,0–5,0, also deutlich höher als Luft-Wasser-Wärmepumpen, da die Wärmequelle im Winter stabiler ist.
  • Genehmigungspflicht: Erdwärmesonden bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den jeweiligen Landeswassergesetzen, da in den Grundwasserkörper eingegriffen wird. In Wasserschutzgebieten kann die Installation eingeschränkt oder ausgeschlossen sein – für Makler ein wichtiger Prüfpunkt bei Objekten in entsprechenden Gebieten.
  • Investitionskosten: Durch die Bohrkosten für Erdwärmesonden liegen die Anschaffungskosten deutlich über denen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, was sich über die niedrigeren Betriebskosten langfristig amortisiert.
  • Praxisrelevanz: Bei Bestandsimmobilien mit Sole-Wasser-Wärmepumpe sollte der Makler nach der wasserrechtlichen Genehmigung und dem Wartungsnachweis fragen; bei Neubauprojekten ist die Erschließbarkeit des Grundstücks (Bohrfirma, Bodengutachten) ein Wertfaktor.
  • GEG-Konformität: Als Wärmepumpe erfüllt die Sole-Wasser-Variante regelmäßig die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht des GEG bei Heizungstausch oder Neubau.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr plant für sein Einfamilienhaus eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit vertikaler Erdwärmesonde (Bohrtiefe 90 m). Da das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, erhält er die wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde ohne Einschränkungen. Der Makler weist bei der späteren Vermarktung auf die hohe Effizienz und die vorliegende Genehmigung als werterhaltendes Merkmal hin.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Anrechnung als Erneuerbare-Energien-Heizsystem.
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetze – Genehmigungspflicht für Erdwärmesonden und -kollektoren, insbesondere in Wasserschutzgebieten.

Verwandte Begriffe