Solarthermieanlage

Auch: Solarthermie · Solarkollektoranlage

Eine Solarthermieanlage nutzt Sonnenkollektoren, um Sonnenstrahlung in Wärme umzuwandeln. Diese Wärme wird über einen Solarspeicher zur Warmwasserbereitung und – bei größerer Dimensionierung – auch zur Unterstützung der Raumheizung genutzt.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist Solarthermie sowohl als eigenständige Ausstattung als auch im Kontext der aktuellen Heizungsgesetzgebung relevant:

  • Anlagentypen: Flachkollektoren (kostengünstiger, robuster) und Röhrenkollektoren (Vakuumröhren, höherer Wirkungsgrad besonders bei diffusem Licht und im Winter, aber teurer) sind die gängigen Bauarten.
  • Nutzungsarten: Reine Warmwasseranlagen decken je nach Dimensionierung und Standort etwa 50 bis 65 % des jährlichen Warmwasserbedarfs solar. Heizungsunterstützende Anlagen mit größerer Kollektorfläche und Pufferspeicher tragen zusätzlich zur Raumheizung bei, typischerweise mit einem solaren Gesamtdeckungsgrad von 15 bis 30 % des gesamten Wärmebedarfs.
  • Relevanz für die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht: Nach § 71 GEG muss eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Eine sogenannte Solarthermie-Hybridheizung (Kombination aus Solarthermieanlage mit ausreichender Kollektorfläche und einer Zusatzheizung auf Basis von Biomasse, Gas, Flüssigbrennstoff oder grünem/blauem Wasserstoff) kann diese Pflicht nach § 71h GEG ohne aufwendigen rechnerischen Einzelnachweis erfüllen, sofern Mindestanforderungen an die Kollektorfläche eingehalten werden.
  • Praxisrelevanz beim Heizungstausch: Bei einer geplanten Heizungsmodernisierung kann eine bestehende oder neu zu errichtende Solarthermieanlage die Wahl des neuen Wärmeerzeugers und die Nachweisführung gegenüber der zuständigen Behörde erheblich vereinfachen.
  • Förderung: Solarthermieanlagen sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig, insbesondere in Kombination mit dem Austausch fossiler Heizsysteme.
  • Bautechnische Aspekte: Ausrichtung und Neigung des Daches, Verschattung sowie statische Eignung für die Kollektormontage sind bei der Objektbewertung ebenso zu prüfen wie der Zustand von Rohrleitungen und Speicher.

Beispiel aus der Praxis

Beim Austausch einer alten Gasheizung installiert ein Eigentümer eine Solarthermie-Hybridheizung: Sonnenkollektoren auf dem Süddach liefern einen Teil der Wärme, eine Biomasse-Zusatzheizung deckt den Rest. Durch die Kombination erfüllt die neue Heizungsanlage automatisch die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht nach § 71h GEG, ohne dass ein aufwendiger rechnerischer Nachweis erforderlich ist.

Rechtsgrundlage

  • § 71 GEG – Legt fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen.
  • § 71h GEG – Regelt die Erfüllungsoption "Solarthermie-Hybridheizung", bei der eine ausreichend dimensionierte Solarthermieanlage in Kombination mit einer Zusatzheizung die 65-Prozent-Pflicht ohne Einzelnachweis erfüllt.

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