Stahlbau
Auch: Stahlbauweise · Stahlkonstruktion
Stahlbau bezeichnet die Errichtung von Bauwerken oder tragenden Bauteilen aus Stahl, häufig in Form von Skelett- oder Rahmenkonstruktionen aus Stützen und Trägern.
Ausführliche Erklärung
Im Stahlbau werden vorgefertigte Stahlprofile (z. B. I-Träger, Hohlprofile) im Werk zugeschnitten, oft bereits vormontiert und auf der Baustelle durch Schrauben oder Schweißen zu einer tragenden Konstruktion verbunden. Typisch ist die Skelettbauweise, bei der ein Stützen-Träger-Raster die Lasten abträgt, während Wände als nichttragende Ausfachung oder Fassadenelemente ausgeführt werden. Stahlbau wird bevorzugt bei Gewerbe- und Industriehallen, Bürogebäuden, Hochhäusern, Parkhäusern und großen Spannweiten eingesetzt, weil Stahl bei geringem Eigengewicht hohe Tragfähigkeit und große stützenfreie Spannweiten ermöglicht.
Vorteile sind eine hohe Vorfertigungsgenauigkeit, kurze Montagezeiten auf der Baustelle, gute Recyclingfähigkeit des Materials sowie Flexibilität bei späteren Umbauten oder Erweiterungen. Nachteilig sind der im Vergleich zu Massivbauweisen höhere konstruktive Aufwand für Brandschutz (Stahl verliert bei Hitze schnell an Tragfähigkeit und muss je nach Nutzung gedämmt oder beschichtet werden) sowie für Schall- und Wärmeschutz, die zusätzliche Bauteile erfordern. Bemessung und Ausführung von Stahlbauten richten sich nach den europäischen Eurocode-Normen für den Stahlbau, die Anforderungen an Tragsicherheit und Ermüdung regeln; ergänzende Anforderungen an den Korrosionsschutz ergeben sich insbesondere aus DIN EN 1090 (Ausführung von Stahltragwerken).
Beispiel aus der Praxis
Ein Projektentwickler errichtet eine Logistikhalle in Stahlskelettbauweise: Stahlstützen und -träger bilden das Tragwerk, die Fassade wird mit isolierten Trapezblechen ausgefacht, wodurch große stützenfreie Hallenflächen für die Lagerlogistik entstehen.
Rechtsgrundlage
Bemessung und Ausführung richten sich nach der Normenreihe DIN EN 1993 (Eurocode 3) für den Stahlbau; brandschutztechnische Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen und einschlägigen Sonderbauverordnungen je nach Gebäudeart.