Steuerliche Identifikationsnummer

Auch: Steuer-ID · IdNr.

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige, lebenslang unveränderliche Kennziffer, die jeder in Deutschland gemeldeten natürlichen Person vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wird und ihre eindeutige Identifizierung gegenüber den Finanzbehörden ermöglicht.

Ausführliche Erklärung

Anders als die frühere, gebietsabhängige Steuernummer ist die Steuer-ID nach § 139b AO an die Person und nicht an ein bestimmtes Finanzamt gebunden: Sie bleibt bei Umzug, Heirat oder Wechsel des zuständigen Finanzamts unverändert bestehen. Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu jeder Person unter dieser Nummer unter anderem Name, Geburtsdatum, Geschlecht, aktuelle und frühere Anschriften sowie – seit einer Gesetzesänderung – auch Bankverbindungsdaten für Zwecke der Auszahlung staatlicher Leistungen. Eine Person darf höchstens eine Steuer-ID erhalten; jede Nummer wird nur einmal vergeben.

Finanzbehörden nutzen die Steuer-ID zur eindeutigen Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen (z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Kapitalertragsmeldungen der Banken) und Bescheiden. Andere Stellen dürfen sie nur in gesetzlich bestimmten Fällen verwenden, etwa für Datenübermittlungen an Finanzbehörden.

Für die Immobilienbranche ist die Steuer-ID vor allem bei der Erstellung von Steuererklärungen für Vermietungseinkünfte, bei Grundsteuerwerterklärungen, bei notariellen Kaufverträgen sowie bei der Beantragung von Fördermitteln relevant, da sie regelmäßig zur eindeutigen Identifikation der Vertragsparteien oder Antragsteller abgefragt wird. Von der Steuer-ID zu unterscheiden ist die Steuernummer (finanzamtsbezogen, für Einkommen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr.

Beispiel aus der Praxis

Ein Immobilieneigentümer gibt bei seiner Einkommensteuererklärung für Vermietungseinkünfte seine elfstellige Steuer-ID an. Auch wenn er innerhalb Deutschlands umzieht und dadurch ein anderes Finanzamt zuständig wird, bleibt seine Steuer-ID unverändert.

Rechtsgrundlage

  • § 139b AO – Vergabe, Speicherung und Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern.

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