Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Auch: USt-IdNr.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag vergebene Kennnummer für Unternehmer und bestimmte juristische Personen, die vor allem für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU benötigt wird.

Ausführliche Erklärung

Nach § 27a UStG erteilt das Bundeszentralamt für Steuern die USt-IdNr. auf schriftlichen Antrag an Unternehmer, die sie für innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe oder grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU benötigen. Die Nummer ist EU-weit standardisiert aufgebaut (in Deutschland beginnend mit „DE" gefolgt von neun Ziffern) und dient dazu, Unternehmer im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr eindeutig zu identifizieren und die Umsatzbesteuerung dem richtigen Mitgliedstaat zuzuordnen. Das zuständige Finanzamt kann die USt-IdNr. einschränken oder ihre Verwendung untersagen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen missbräuchlichen Einsatz zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens vorliegen (etwa im Rahmen von Umsatzsteuerkarussellen).

Für die Immobilienbranche ist die USt-IdNr. vor allem relevant für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind – etwa bei der Beschaffung von Baumaterialien oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland, bei internationalen Investmentstrukturen oder bei Bauleistungen mit Auslandsbezug. Für den ganz überwiegenden Teil der rein national tätigen Vermieter, Makler und Bauunternehmen spielt sie dagegen im Alltagsgeschäft eine untergeordnete Rolle; hier genügt regelmäßig die gewöhnliche Steuernummer des Finanzamts.

Von der USt-IdNr. zu unterscheiden ist die Steuernummer, die für die inländische Umsatzsteuervoranmeldung und -veranlagung verwendet wird, sowie die steuerliche Identifikationsnummer natürlicher Personen.

Beispiel aus der Praxis

Ein deutsches Bauunternehmen bezieht Fenster von einem Hersteller in den Niederlanden. Damit die Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden kann, muss das deutsche Unternehmen dem niederländischen Lieferanten seine USt-IdNr. mitteilen.

Rechtsgrundlage

  • § 27a UStG – Erteilung, Verwendung und mögliche Einschränkung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern.

Verwandte Begriffe