Sturz
Auch: Fenstersturz · Türsturz
Der Sturz ist das horizontale, tragende Bauteil über einer Fenster- oder Türöffnung in einer Wand. Er überbrückt die Öffnung und leitet die darüber lastende Wandkonstruktion in die seitlichen Auflager ab, ohne dass die Öffnung einbricht.
Ausführliche Erklärung
Ein Sturz ist statisch notwendig, sobald eine Wand eine Öffnung (Fenster, Tür, Durchbruch) aufweist, da das Mauerwerk oberhalb der Öffnung sonst keinen tragenden Untergrund hätte.
Für Makler relevant:
- Materialien: Stürze werden aus Stahlbeton (Fertigteil oder vor Ort gegossen), Stahlträgern, Ziegel-Flachstürzen oder – bei historischen Gebäuden – aus Naturstein oder Holzbalken hergestellt. Die Materialwahl hängt von Spannweite, Wandaufbau und Baujahr ab.
- Relevanz bei Umbauten: Beim nachträglichen Herausbrechen eines Wanddurchbruchs (z. B. für einen offenen Wohn-/Essbereich) muss zwingend ein statisch geprüfter Sturz eingebaut werden. Dies ist genehmigungspflichtig, wenn eine tragende Wand betroffen ist, und erfordert häufig einen Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker.
- Schadensbilder: Rissbildungen über Fenstern und Türen sind ein klassisches Indiz für einen mangelhaften, überlasteten oder durchfeuchteten Sturz und sollten bei der Besichtigung sorgfältig geprüft und ggf. durch einen Sachverständigen bewertet werden.
- Wärmebrücken: Insbesondere bei älteren Betonstürzen ohne thermische Trennung entstehen Wärmebrücken, die zu Kondenswasserbildung und Schimmelrisiko führen können – ein Thema bei energetischen Sanierungen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer möchte in einer Altbauwohnung zwei Zimmer zu einem großen Wohnraum zusammenlegen und dafür eine tragende Wand durchbrechen. Der beauftragte Statiker berechnet den erforderlichen Stahlträger als neuen Sturz, der vor dem eigentlichen Durchbruch fachgerecht eingebaut werden muss – eine Maßnahme, über die der Makler im Beratungsgespräch informieren sollte.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage im engeren Sinne. Eingriffe in tragende Bauteile unterliegen den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung sowie den Regeln der Technik (Eurocode 2 für Stahlbeton, Eurocode 6 für Mauerwerk); bei tragenden Wänden ist regelmäßig eine Baugenehmigung bzw. ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.