Tag der offenen Tür

Auch: Open House

Beim Tag der offenen Tür (Open House) öffnet der Makler eine Immobilie zu einem festen, öffentlich beworbenen Zeitfenster für alle interessierten Besucher, ohne dass vorab ein individueller Besichtigungstermin vereinbart werden muss.

Ausführliche Erklärung

Der Tag der offenen Tür ist eine aus dem angelsächsischen Raum ("Open House") übernommene Vermarktungsform, die sich vor allem für bestimmte Objekttypen und Marktsituationen eignet:

  • Ablauf: Der Makler bewirbt einen festen Termin (meist ein Zeitfenster von 1-3 Stunden am Wochenende) über Portale, Aushänge und Social Media. Interessenten kommen ohne Voranmeldung, besichtigen das Objekt in eigenem Tempo, oft begleitet von einer kurzen Führung oder Informationsblättern vor Ort.
  • Vorteile: Maximale Reichweite und Sichtbarkeit in kurzer Zeit, Möglichkeit für den Makler, viele Interessenten gleichzeitig zu erreichen und direkt zu qualifizieren, erzeugt bei erfolgreicher Bewerbung einen positiven "Nachfragesog"-Effekt, der die Verhandlungsposition des Verkäufers stärken kann.
  • Nachteile/Risiken: Geringere Kontrolle über die Besucherzahl und -qualität (auch reine Schaulustige ohne echtes Kaufinteresse kommen), höherer Organisationsaufwand (Absicherung des Objekts, Wertgegenstände sichern), Diskretion ist nicht gegeben – ungeeignet für Eigentümer, die keine öffentliche Aufmerksamkeit wünschen oder bei vermieteten Objekten mit sensiblem Mieterverhältnis.
  • Abgrenzung zur Sammelbesichtigung: Während die Sammelbesichtigung meist auf vorab angemeldete, vorqualifizierte Interessenten begrenzt ist, steht der Tag der offenen Tür grundsätzlich jedem offen, der vorbeikommt – die Vorqualifizierung erfolgt erst vor Ort oder danach.
  • Sicherheitsaspekte: Da unbekannte Personen frei durch das Objekt gehen, empfiehlt sich eine Besucherliste (mit Einwilligung zur Datenverarbeitung), die Absicherung von Wertsachen und ggf. die Anwesenheit mehrerer Makler-Mitarbeiter.
  • Eignung: Besonders verbreitet bei Neubauprojekten, Musterwohnungen und Objekten mit hoher, breiter Nachfrage; weniger geeignet für Luxusimmobilien oder diskretionsbedürftige Verkäufe.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger lädt für den Verkaufsstart eines neuen Reihenhausprojekts samstags von 11 bis 14 Uhr zu einem Tag der offenen Tür ein. Rund 40 Interessenten besichtigen die Musterwohnung ohne vorherige Anmeldung, der Makler sammelt Kontaktdaten für die anschließende Nachbearbeitung.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei Erhebung von Besucherdaten vor Ort (z. B. Anmeldeliste) gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO.

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