Toleranzen im Hochbau

Auch: Maßtoleranzen im Hochbau · Bautoleranzen

Toleranzen im Hochbau bezeichnen die nach DIN 18202 zulässigen Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich ausgeführten Maßen eines Bauwerks – etwa bei Bauteilabmessungen, Achsmaßen, Öffnungen, Rechtwinkligkeit und Ebenheit von Flächen. Sie berücksichtigen, dass beim Bauen absolute Maßgenauigkeit technisch weder möglich noch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ausführliche Erklärung

Kein Bauwerk lässt sich exakt auf den Millimeter genau nach Plan errichten – Materialtoleranzen, Fertigungs- und Einbauungenauigkeiten sowie Verformungen durch Schwinden und Setzen sind unvermeidbar. DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke" legt deshalb für unterschiedliche Bauteile und Messgrößen zulässige Grenzwerte fest, etwa für:

  • Maße von Bauteilen, Öffnungen und Achsabständen,
  • Rechtwinkligkeit von Bauteilkanten,
  • Ebenheit von Wand- und Bodenflächen sowie
  • Winkelabweichungen und Neigungen.

Die Norm unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Toleranzstufen, deren zulässige Grenzwerte je nach Bauteil und Nennmaß gestaffelt sind. Werden diese Grenzwerte überschritten, kann ein Baumangel im Sinne der anerkannten Regeln der Technik vorliegen, unabhängig davon, ob dies vertraglich gesondert vereinbart wurde – DIN 18202 gilt als anerkannte Regel der Technik und bildet damit regelmäßig den Maßstab für die geschuldete Ausführungsqualität, sofern die Vertragsparteien keine engeren Toleranzen vereinbart haben.

Für Makler und Bauabnahmen ist die Kenntnis der Toleranzen relevant, um festzustellen, ob eine sichtbare Maßabweichung – etwa eine leicht schiefe Wand oder eine unebene Bodenfläche – noch im normativ zulässigen Rahmen liegt oder bereits einen Mangel darstellt.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Bauabnahme eines Neubaus stellt der Käufer fest, dass eine Wand um 1,5 cm von der im Plan vorgesehenen Position abweicht. Ein Sachverständiger prüft anhand von DIN 18202, ob diese Abweichung innerhalb der zulässigen Toleranzstufe liegt – ist dies der Fall, handelt es sich nicht um einen Baumangel.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18202 – „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke", legt die zulässigen Maßabweichungen für Bauteile, Öffnungen, Rechtwinkligkeit und Ebenheit fest und gilt als anerkannte Regel der Technik.

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