Türelement
Auch: Türeinheit · Türsystem
Ein Türelement ist die komplette, werkseitig vorgefertigte Baueinheit aus Türblatt, Zarge, Beschlägen, Dichtungen und ggf. Schwelle, die als Ganzes in eine Wandöffnung eingebaut wird.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Türelement bezeichnet in Bau- und Ausschreibungsunterlagen die Tür als vollständiges System – im Gegensatz zur isolierten Betrachtung von Türblatt oder Zarge. Er umfasst je nach Ausführung zusätzlich Dichtungen, Bänder, Schließanlagen, Glasfüllungen und bei Sonderformen wie Brandschutz- oder Rauchschutztüren auch die dafür erforderlichen Zulassungen. In Leistungsverzeichnissen und Baubeschreibungen wird meist zwischen Innentürelementen (z. B. Zimmertüren), Außentürelementen (Haustüren, Terrassentüren) und Sonderelementen (Brandschutz-, Schallschutz- oder einbruchhemmende Türen) unterschieden.
Für Käufer und Mieter ist relevant, welche Eigenschaften ein Türelement mitbringt: Schallschutzklasse, Einbruchhemmung (Widerstandsklasse RC), Wärmedämmwert (U-Wert) und Brandschutzklassifizierung sind zentrale Ausstattungsmerkmale, die sich auf Wohnqualität, Versicherungsschutz und Wert der Immobilie auswirken können.
Beispiel aus der Praxis
Beim Neubau eines Mehrfamilienhauses schreibt der Architekt für die Wohnungseingangstüren einbruchhemmende Türelemente der Widerstandsklasse RC2 mit integriertem Schallschutz aus, während für die Zimmertüren einfache Türelemente ohne besondere Schutzklasse vorgesehen sind.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage; Anforderungen an einzelne Türelemente ergeben sich je nach Nutzung aus Bauordnungsrecht (Brandschutz), Schallschutz- und Sicherheitsnormen der jeweiligen Bauaufgabe.