Türmchen

Auch: Ziertürmchen · Dachtürmchen

Ein Türmchen ist ein kleiner, meist zylindrischer oder polygonaler baulicher Aufbau, der auf einem Dach oder an einer Gebäudeecke sitzt und vor allem der äußeren Gestaltung dient.

Ausführliche Erklärung

Türmchen finden sich häufig an historistischen Villen, Gründerzeithäusern und Schlössern des 19. Jahrhunderts, seltener auch an modernen Repräsentationsbauten. Sie sind meist begehbar oder zumindest von innen zugänglich und können ein eigenes kleines Zimmer, einen Erker-ähnlichen Raum oder lediglich einen dekorativen Dachaufbau ohne Innennutzung bilden. Bautechnisch handelt es sich um einen vertikalen Anbau, der über das reguläre Dach hinausragt und oft mit einer Spitzhaube, einer Kegel- oder Zwiebelform gedeckt ist.

Für Makler ist das Türmchen vor allem ein Vermarktungsmerkmal: Es prägt die Silhouette des Gebäudes, steigert häufig den Wiedererkennungswert und kann bei denkmalgeschützten Objekten Teil der schützenswerten Bausubstanz sein. In diesem Fall unterliegen Instandsetzung, energetische Sanierung oder bauliche Veränderungen den Auflagen der Denkmalschutzbehörde. Bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden gelten die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung, etwa zu Abstandsflächen oder Standsicherheit.

Beispiel aus der Praxis

Eine Gründerzeitvilla verfügt über ein rundes Ecktürmchen mit Kegeldach, das im Exposé als besonderes Alleinstellungsmerkmal hervorgehoben wird und den Verkehrswert positiv beeinflusst.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle bundesweite Rechtsgrundlage; bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten die Denkmalschutzgesetze der Länder, ansonsten die allgemeinen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung.

Verwandte Begriffe