Türzarge

Auch: Zarge · Türrahmen

Die Türzarge ist der feste, in die Wandöffnung eingebaute Rahmen, an dem das Türblatt über Bänder befestigt wird. Sie stellt die konstruktive Verbindung zwischen Mauerwerk bzw. Trockenbauwand und der beweglichen Tür her.

Ausführliche Erklärung

Man unterscheidet vor allem zwischen der Blockzarge (für Neubauten geeignet, wird vor dem Verputzen der Wand eingebaut) und der Umfassungszarge (für nachträglichen Einbau in bereits verputzte Wände, umschließt die Wand von beiden Seiten). Je nach Material kommen Holz-, Kunststoff- oder Stahlzargen zum Einsatz; Stahlzargen werden insbesondere bei Wohnungseingangs-, Brandschutz- und Schallschutztüren verwendet, da sie höhere Anforderungen an Stabilität, Dichtigkeit und Widerstandsfähigkeit erfüllen können.

Für die Immobilienbewertung und -besichtigung ist die Zarge insofern relevant, als ihr Zustand (Verzug, Beschädigungen, mangelnde Dichtigkeit) auf Bauschäden, Setzungen oder unsachgemäßen Einbau hindeuten kann. Bei Wohnungseingangstüren mit erhöhten Anforderungen an Schall- oder Einbruchschutz ist zudem zu prüfen, ob Zarge und Türblatt als geprüftes Gesamtsystem verbaut wurden, da nur dann die entsprechenden Schutzklassen (z. B. Widerstandsklasse gegen Einbruch) tatsächlich erreicht werden.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Sanierung einer Altbauwohnung wird die alte Holzzarge der Wohnungseingangstür durch eine schallschutzoptimierte Stahlzarge mit passendem Türblatt ersetzt, um den Trittschall aus dem Treppenhaus zu reduzieren.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage; relevante Anforderungen ergeben sich mittelbar aus bauordnungsrechtlichen Brandschutz- und Schallschutzvorgaben für bestimmte Türtypen.

Verwandte Begriffe