Verkehrsfläche (Gebäude)
Auch: VF · Erschließungsfläche im Gebäude
Die Verkehrsfläche (VF) eines Gebäudes umfasst alle Flächen, die dem innerbetrieblichen bzw. innerhäuslichen Zugang und der Erschließung dienen – zum Beispiel Treppenhäuser, Flure, Aufzugsschächte und Vorräume. Sie zählt nicht zur Wohn- oder Nutzfläche.
Ausführliche Erklärung
Nach DIN 277 („Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen") wird die Brutto-Grundfläche (BGF) eines Gebäudes in Netto-Raumfläche (NRF) und Konstruktions-Grundfläche (KGF) unterteilt. Die Netto-Raumfläche gliedert sich wiederum in drei Kategorien:
- Nutzungsfläche (NUF): Flächen, die dem eigentlichen Zweck des Gebäudes dienen (Wohn-, Büro-, Verkaufsflächen etc.).
- Technische Funktionsfläche (TF): Flächen für die Gebäudetechnik (Heizung, Aufzugsmaschinenraum etc.).
- Verkehrsfläche (VF): Flächen, die der Erschließung und dem Zugang innerhalb des Gebäudes dienen – Flure, Treppenräume, Aufzugsschächte, Rampen, Vorräume.
Für Makler ist die Unterscheidung relevant, weil die Verkehrsfläche nicht in die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) einfließt: Treppenhäuser und Flure außerhalb der eigenen Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie im Gebäude vorhanden sind. Innerhalb einer Wohnung genutzte Flure zählen dagegen sehr wohl zur Wohnfläche.
Bei Gewerbeimmobilien beeinflusst der Anteil der Verkehrsfläche die Effizienzquote (Verhältnis von Nutzfläche zu Gesamtfläche) eines Gebäudes – ein hoher Verkehrsflächenanteil (z. B. durch breite Flure, mehrere Treppenhäuser) mindert die vermietbare bzw. verkaufbare Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche und wird bei der Investmentbewertung kritisch betrachtet.
Beispiel aus der Praxis
In einem Mehrfamilienhaus mit 600 m² Bruttogrundfläche entfallen 480 m² auf Wohnflächen der einzelnen Einheiten, 60 m² auf Technikräume und 60 m² auf Treppenhaus, Flure und den Aufzugsschacht – letztere gelten als Verkehrsfläche und werden bei keiner Wohnungsvermietung mit angerechnet.
Rechtsgrundlage
- DIN 277 – Norm zur Definition und Abgrenzung von Grundflächen im Hochbau, unterscheidet Nutzungs-, Technik- und Verkehrsflächen als Bestandteile der Netto-Raumfläche.