Vermarktungskonzept

Auch: Marketingstrategie Immobilie · Vermarktungsplan

Ein Vermarktungskonzept beschreibt konkret, wie ein bestimmtes Objekt vermarktet werden soll – von der Zielgruppenansprache über die gewählten Kanäle bis zum zeitlichen Ablauf. Es wird üblicherweise zu Beginn des Verkaufsmandats gemeinsam mit dem Eigentümer abgestimmt.

Ausführliche Erklärung

Ein professionelles Vermarktungskonzept umfasst typischerweise folgende Bausteine:

  • Zielgruppenanalyse: Wer kommt als Käufer oder Mieter realistisch infrage (Kapitalanleger, Familien, Erstkäufer, internationale Käufer)?
  • Preisfindung: Festlegung des Angebotspreises auf Basis von Marktwertanalyse und Vergleichsobjekten, ggf. mit definiertem Verhandlungsspielraum.
  • Exposé und Präsentation: Professionelle Fotografie, ggf. Homestaging, Grundrisse, Drohnenaufnahmen, virtuelle Rundgänge, Video-Exposé.
  • Kanalauswahl: Online-Immobilienportale, eigene Website, Social-Media-Kampagnen, Aushänge, Bestandskundendatenbank ("Off-Market"-Ansprache), Zeitungsanzeigen.
  • Zeitplan: Vorgesehene Zeitfenster für Besichtigungen, ggf. Bieterverfahren, angestrebte Vermarktungsdauer.
  • Budget: Kosten für Fotografie, Portalschaltungen, ggf. bezahlte Werbeanzeigen.

Das Vermarktungskonzept ist die operative Umsetzung der übergeordneten Vermarktungsstrategie und wird meist schriftlich oder in einer Präsentation als Teil des Erstgesprächs mit dem Eigentümer festgehalten. Es dient sowohl der internen Steuerung im Maklerbüro als auch der Transparenz gegenüber dem Auftraggeber, der so nachvollziehen kann, welche konkreten Maßnahmen für sein Objekt geplant sind.

Beispiel aus der Praxis

Für eine hochwertige Altbauwohnung erstellt der Makler ein Vermarktungskonzept, das professionelle Fotografie, ein Video-Exposé, die Schaltung auf drei großen Portalen sowie eine gezielte Ansprache von Kapitalanlegern aus der eigenen Interessentendatenbank vorsieht.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Das Vermarktungskonzept ist ein betriebswirtschaftliches Planungsinstrument ohne eigene gesetzliche Regelung.

Verwandte Begriffe