Vermessungsingenieur
Auch: Geodät · Vermessungstechniker
Ein Vermessungsingenieur ist ein Fachmann mit geodätischem Studienabschluss, der Grundstücke, Gebäude und Geländeoberflächen exakt vermisst, Grenzen bestimmt und die Ergebnisse in Karten und Katasterunterlagen dokumentiert.
Ausführliche Erklärung
Der Vermessungsingenieur (auch Geodät genannt) übt einen Beruf aus, der sowohl in der öffentlichen Verwaltung (Katasterämter, Landesvermessungsämter) als auch freiberuflich bzw. angestellt in privaten Ingenieurbüros ausgeübt werden kann. Für Makler ist die Unterscheidung wichtig:
- Angestellter/freier Vermessungsingenieur: Führt technische Vermessungsleistungen aus (z. B. Bestandsvermessung, Bauabsteckung, Erstellung von Lageplänen für Bauanträge), ist aber nicht befugt, hoheitliche Aufgaben wie die rechtsverbindliche Feststellung von Grundstücksgrenzen oder die Fortführung des amtlichen Liegenschaftskatasters durchzuführen.
- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI): Ein durch die Landesregierung beliehener Vermessungsingenieur mit hoheitlichen Befugnissen (siehe eigener Eintrag).
- Vermessungsingenieur im öffentlichen Dienst: Angestellt oder verbeamtet bei Katasterämtern, Landesvermessungsämtern oder Kommunen, zuständig für die Führung des amtlichen Liegenschaftskatasters.
Typische Aufgaben: Grenzfeststellung und -abmarkung, Gebäudeeinmessung, Erstellung von Lageplänen, Bauabsteckung, Erstellung von Teilungsvermessungen bei Grundstücksteilungen, Bestandsdokumentation für das Liegenschaftskataster, GNSS- und tachymetrische Aufnahmen.
Praxisrelevanz für Makler: Bei Grundstücksteilungen, Grenzstreitigkeiten, fehlenden oder unklaren Katasterunterlagen sowie bei der Klärung von Grenzüberbauten ist die Beauftragung eines (öffentlich bestellten) Vermessungsingenieurs unumgänglich. Makler sollten wissen, dass nur der ÖbVI (oder die Katasterbehörde selbst) rechtsverbindliche, im Kataster eintragungsfähige Vermessungsergebnisse liefern kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer möchte sein 1.200 m² großes Grundstück in zwei Bauparzellen teilen. Er beauftragt einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der die neuen Grenzen im Gelände absteckt, die Grenzpunkte vermarkt und die Teilung beim Katasteramt zur Fortführung anmeldet.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage für die Berufsausübung als Vermessungsingenieur im engeren Sinne; die hoheitlichen Befugnisse sind bei der Sonderform des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs landesrechtlich geregelt (siehe Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur).