Verwendungsnachweis
Auch: Mittelverwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist die Dokumentation, mit der ein Empfänger öffentlicher Fördermittel – etwa eines KfW-Zuschusses oder eines kommunalen Sanierungszuschusses – gegenüber der bewilligenden Stelle belegt, dass die Mittel tatsächlich für den bewilligten Zweck und in der bewilligten Höhe eingesetzt wurden.
Ausführliche Erklärung
Wer für ein Immobilienvorhaben – etwa eine energetische Sanierung, den Neubau einer Wohnimmobilie oder eine Denkmalsanierung – öffentliche Fördermittel in Anspruch nimmt, verpflichtet sich regelmäßig, deren zweckgemäße Verwendung im Nachhinein zu belegen. Die konkreten Anforderungen an den Verwendungsnachweis ergeben sich nicht aus einem einheitlichen Gesetz, sondern aus dem jeweiligen Förderbescheid, dem zugrunde liegenden Förderprogramm sowie den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die die Fördermittelgeber (Bund, Länder, Kommunen, KfW) ihren Bewilligungen zugrunde legen.
In der Praxis unterscheidet man meist zwischen einem einfachen Verwendungsnachweis (zusammenfassender Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben) und einem ausführlichen Verwendungsnachweis, der zusätzlich Rechnungsbelege, Zahlungsnachweise und häufig auch Fachunternehmererklärungen oder Sachverständigenbestätigungen umfasst – etwa den Nachweis, dass eine geförderte Dämmmaßnahme tatsächlich den technischen Mindestanforderungen entspricht. Bei größeren Bauvorhaben verlangen Fördergeber oft zusätzlich Fotodokumentationen oder eine Bestätigung durch einen Energieberater. Wird der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbracht, kann die Fördermittelstelle den Zuschuss ganz oder teilweise zurückfordern; bei vorsätzlich falschen Angaben drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen wegen Subventionsbetrugs. Für Makler und Berater ist der Verwendungsnachweis vor allem bei der Beratung von Käufern relevant, die eine Immobilie mit laufenden oder erst kürzlich abgeschlossenen Förderprogrammen erwerben, da noch offene Verwendungsnachweispflichten auf den Erwerber übergehen oder die Rückforderung einer Förderung den Kaufpreis beeinflussen können.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer erhält einen KfW-Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe. Nach Abschluss der Maßnahme reicht er bei der KfW einen Verwendungsnachweis ein, der die Handwerkerrechnungen, den Zahlungsnachweis sowie eine Fachunternehmererklärung über die technische Ausführung der Anlage umfasst.
Rechtsgrundlage
Keine einheitliche gesetzliche Regelung; die Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Förderbescheid und den Nebenbestimmungen des konkreten Förderprogramms.