Volltilgung

Auch: Vollständige Tilgung

Volltilgung bezeichnet den Umstand, dass ein Immobiliendarlehen am Ende der Zinsbindungsfrist vollständig zurückgezahlt ist. Es bleibt keine Restschuld übrig, für die eine Anschlussfinanzierung nötig wäre.

Ausführliche Erklärung

Im Gegensatz zur klassischen Finanzierung, bei der nach Ablauf der Sollzinsbindung meist eine Restschuld verbleibt, wird bei der Volltilgung der anfängliche Tilgungssatz bewusst so hoch angesetzt, dass Zins und Tilgung gemeinsam exakt bis zum Ende der Zinsbindung ausreichen, um das Darlehen komplett abzubezahlen. Darlehen, die dieses Prinzip konsequent umsetzen, werden als Volltilgerdarlehen bezeichnet.

Für Makler und Berater relevant:

  • Die Volltilgung erhöht die monatliche Belastung spürbar, da die Tilgung nicht wie üblich bei 1–2 %, sondern deutlich höher angesetzt wird – abhängig von Zinssatz und Laufzeit.
  • Kunden mit Wunsch nach maximaler Planungssicherheit (kein Zinsänderungsrisiko) fragen gezielt nach einer Volltilgungsoption.
  • Manche Banken bieten alternativ eine „Zieltilgung" an, bei der der Kunde einen bestimmten Prozentsatz Volltilgung (z. B. 100 % oder 80 %) am Laufzeitende wählen kann; die Bank berechnet daraus die passende Anfangstilgung.
  • Wichtig für die Finanzierungsberatung: Eine hohe Kapitaldienstfähigkeit ist Voraussetzung, da die Rate über die gesamte Zinsbindung konstant hoch bleibt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer möchte sein Darlehen unbedingt innerhalb der 15-jährigen Zinsbindung vollständig zurückzahlen. Die Bank kalkuliert die Anfangstilgung entsprechend hoch, sodass am Ende der 15 Jahre die Volltilgung erreicht ist und keine Restschuld verbleibt.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 ff. BGB).

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