Vollunterkellerung

Auch: voll unterkellert · komplette Unterkellerung

Ein Gebäude ist vollunterkellert, wenn sich unter seiner kompletten Grundfläche ein durchgehendes Kellergeschoss befindet – im Unterschied zur Teilunterkellerung, bei der nur ein Teilbereich des Gebäudes unterkellert ist.

Ausführliche Erklärung

Die Vollunterkellerung betrifft die vertikale Erschließung und Nutzbarkeit eines Gebäudes: Erstreckt sich das Kellergeschoss über die gesamte Grundfläche des darüberliegenden Baukörpers, spricht man von einem vollständig unterkellerten bzw. "voll unterkellerten" Gebäude. Dies bietet gegenüber der Teilunterkellerung oder dem Verzicht auf einen Keller deutlich mehr nutzbare Fläche für Hauswirtschaftsräume, Heizungs- und Lagerräume oder auch ausgebaute Wohn- und Arbeitsräume, erhöht allerdings auch die Baukosten spürbar, da mehr Erdaushub, Abdichtungsarbeiten und Betonvolumen erforderlich sind.

Für die Immobilienbewertung ist die Vollunterkellerung ein relevantes Ausstattungsmerkmal: Sie erhöht in der Regel den Verkehrswert, da zusätzliche nutzbare Fläche entsteht, auch wenn Kellerräume meist nicht oder nur eingeschränkt zur regulären Wohnfläche zählen (abhängig von Beheizung, Deckenhöhe und Ausbauzustand nach den Vorgaben zur Wohnflächenberechnung). Bei der Objektbeschreibung sollte klar zwischen Voll- und Teilunterkellerung unterschieden werden, da dies erheblichen Einfluss auf Lagerkapazität, technische Möglichkeiten (z. B. Heizraum, Fundament für Aufzug) und den erzielbaren Preis hat. Bei sehr hohem Grundwasserstand oder ungünstigem Baugrund kann eine Vollunterkellerung technisch aufwendiger und teurer sein als in normalen Baugebieten, was bei der Bewertung von Neubauprojekten zu berücksichtigen ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhaus wird im Exposé als "voll unterkellert" beschrieben. Der Makler erläutert dem Interessenten, dass dadurch neben Heizungs- und Vorratsraum auch ein zusätzlicher Hobbyraum im Keller entstanden ist – im Unterschied zu einem vergleichbaren Nachbarhaus, das nur teilunterkellert ist und entsprechend weniger Lagerfläche bietet.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage.

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