Vollversicherung

Auch: Wertentsprechende Versicherung

Vollversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung genau dem tatsächlichen Wert des Gebäudes (in der Regel dem Neuwert) entspricht. Im Schadenfall wird der Schaden dann vollständig – ohne anteilige Kürzung – ersetzt.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff der Vollversicherung ist der Idealzustand, an dem sich die verschiedenen Tarifmodelle der Wohngebäudeversicherung messen lassen müssen:

  • Bedeutung der Wertermittlung: Da sich der reale Wert eines Gebäudes durch Baupreisentwicklung, Modernisierungen oder Anbauten laufend verändert, ist eine dauerhafte exakte Vollversicherung ohne automatische Anpassungsmechanismen schwer zu erreichen. Deshalb arbeiten viele Versicherer mit dynamischen Modellen wie dem Versicherungswert 1914 oder dem Wohnflächentarif, die die Versicherungssumme automatisch an die Baupreisentwicklung koppeln.
  • Abgrenzung zur Unterversicherung: Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert (Unterversicherung), kürzt der Versicherer die Entschädigung im Schadenfall anteilig (§ 75 VVG) – selbst bei einem Teilschaden. Vollversicherung vermeidet dieses Risiko vollständig.
  • Abgrenzung zur Überversicherung: Liegt die Versicherungssumme über dem tatsächlichen Wert, zahlt der Versicherungsnehmer unnötig hohe Prämien, ohne im Schadenfall mehr als den tatsächlichen Wert ersetzt zu bekommen (Bereicherungsverbot, § 74 VVG).
  • Unterversicherungsverzicht als Praxislösung: Viele Versicherer bieten gegen geringen Prämienaufschlag einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an: Der Versicherer verzichtet auf die Einrede der Unterversicherung, sofern die Versicherungssumme nach einem vorgegebenen, meist einfachen Berechnungsverfahren (z. B. Wohnflächentarif) ermittelt wurde. Dies kommt einer faktischen Vollversicherung nahe, ohne dass eine exakte Wertfeststellung im Vorfeld erforderlich ist.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Eigentumsübergang sollte der Makler den Käufer darauf hinweisen, die bestehende Wohngebäudeversicherung auf ausreichende Deckungssumme zu prüfen – insbesondere nach Modernisierungen, Anbauten oder bei sehr alten Verträgen, bei denen die automatische Wertanpassung möglicherweise nicht mit realen Bauwertsteigerungen Schritt gehalten hat.

Beispiel aus der Praxis

Ein Gebäude hat einen Neuwert von 400.000 Euro. Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung entspricht exakt diesem Betrag. Bei einem Brandschaden von 150.000 Euro erstattet der Versicherer den vollen Schadenbetrag ohne Abzug, da keine Unterversicherung vorliegt – der Vertrag stellt eine Vollversicherung dar.

Rechtsgrundlage

§ 75 VVG – Regelt die anteilige Kürzung der Entschädigung bei Unterversicherung; im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass bei einer dem Versicherungswert entsprechenden Versicherungssumme (Vollversicherung) keine Kürzung erfolgt.

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