Versicherungswert 1914
Auch: Wert 1914 · Mark-Wert 1914
Der Versicherungswert 1914 ist eine rechnerische Bezugsgröße der Wohngebäudeversicherung: Der Neuwert eines Gebäudes wird auf den Wertstand des Jahres 1914 in Goldmark "zurückgerechnet" und über einen jährlich angepassten Baupreisindex wieder in aktuelle Euro-Beträge umgerechnet. Der Versicherungswert 1914 selbst erscheint nicht auf der Police, sondern dient nur als Rechengröße im Hintergrund.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das Verständnis des Wert-1914-Modells wichtig, weil es historisch das Standardverfahren zur Vermeidung von Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung war und in vielen älteren Verträgen noch heute die Berechnungsgrundlage bildet:
- Funktionsweise: Bei Vertragsabschluss ermittelt der Versicherer (oder ein beauftragter Gutachter) anhand von Baujahr, Bauweise, Ausstattung und Wohnfläche einen fiktiven Wert in "Mark 1914". Dieser Wert wird jährlich mit dem vom Statistischen Bundesamt bzw. dem GDV veröffentlichten Baupreisindex sowie einem daraus abgeleiteten Umrechnungsfaktor (Stand 2026: rund 27-28 Euro je Mark 1914, tendenziell jährlich steigend) multipliziert, um die aktuelle Versicherungssumme zu bestimmen.
- Ziel: Das Verfahren soll sicherstellen, dass die Versicherungssumme automatisch mit den Baukosten "mitwächst", sodass im Schadenfall stets der volle Neuwert zur Wiederherstellung zur Verfügung steht (siehe Vollversicherung) und keine nachträgliche Anpassung durch den Kunden nötig ist.
- Kritikpunkte: Die Berechnung ist für Laien intransparent, da niemand mehr eine reale Vorstellung von "Goldmark 1914" hat. Bei falscher Ersteinschätzung (z. B. ungenauer Wohnflächenangabe) kann dennoch eine Unterversicherung entstehen, die erst im Schadenfall auffällt.
- Ablösung durch modernere Modelle: Viele Versicherer bieten inzwischen alternative Tarifierungen an, etwa den Wohnflächentarif (Berechnung direkt nach Quadratmetern) oder die Vorsorgevollversicherung, die ohne den Umweg über 1914er-Werte auskommen und für Kunden verständlicher sind.
- Praxisrelevanz beim Immobilienverkauf: Beim Eigentümerwechsel geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG). Der Makler sollte darauf hinweisen, dass eine Umstellung von einem alten Wert-1914-Vertrag auf ein moderneres Tarifmodell sinnvoll sein kann, insbesondere wenn seit der Ersteinschätzung bauliche Veränderungen (Anbau, Ausbau) vorgenommen wurden, die nicht nachgemeldet wurden.
Beispiel aus der Praxis
Für ein 1978 errichtetes Einfamilienhaus wurde bei Vertragsabschluss ein Versicherungswert 1914 von 15.000 Goldmark festgelegt. Mit dem aktuellen Baupreisindex-Faktor von rund 27,6 (Stand 2026) ergibt sich daraus eine Versicherungssumme (Neuwert) von etwa 414.000 Euro. Nach einem Dachausbau mit zusätzlicher Wohnfläche müsste der Versicherer über die Veränderung informiert werden, damit der Versicherungswert 1914 entsprechend angepasst und eine Unterversicherung vermieden wird.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; der Versicherungswert 1914 ist ein branchenübliches, vertraglich vereinbartes Berechnungsverfahren, das in den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) des jeweiligen Versicherers geregelt ist.