Wohnflächentarif
Auch: m²-Tarif · Flächentarif
Beim Wohnflächentarif berechnet der Versicherer die Prämie und die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung direkt anhand der Quadratmeterzahl der Wohnfläche – gegebenenfalls ergänzt um Angaben zur Ausstattungsqualität. Dies ersetzt die traditionelle, komplexere Berechnung über den Versicherungswert 1914.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Wohnflächentarif relevant, weil er in der Beratungspraxis zunehmend das ältere Wert-1914-Modell ablöst:
- Einfachheit für den Kunden: Der Wohnflächentarif ist für Laien deutlich verständlicher als das Wert-1914-Modell, da lediglich die (leicht zu ermittelnde) Wohnfläche sowie ggf. Baujahr und Ausstattungsklasse als Berechnungsgrundlage dienen. Dies erleichtert dem Makler die Erklärung gegenüber Käufern und Verkäufern erheblich.
- Genauigkeit der Flächenangabe entscheidend: Da die gesamte Kalkulation auf der Wohnfläche beruht, ist eine korrekte Flächenermittlung (nach Wohnflächenverordnung, WoFlV) essenziell. Fehlerhafte oder veraltete Flächenangaben – etwa nach einem nicht gemeldeten Dachausbau – können zu einer Unterversicherung führen, wenn kein zusätzlicher Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.
- Kombination mit Vorsorgevollversicherung: In der Praxis wird der Wohnflächentarif häufig mit einem Unterversicherungsverzicht kombiniert (siehe Vorsorgevollversicherung), sodass der Versicherer im Schadenfall auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet, solange die ursprüngliche Flächenangabe korrekt war.
- Marktentwicklung: Viele Versicherer bieten heute ausschließlich noch Wohnflächentarife für Neuverträge an und haben das Wert-1914-Modell aus dem Neugeschäft genommen – Bestandsverträge mit Wert-1914-Berechnung laufen jedoch häufig unverändert weiter.
- Praxisrelevanz für Makler: Beim Eigentümerwechsel sollte der Makler prüfen bzw. den Käufer darauf hinweisen, ob die bestehende Wohngebäudeversicherung noch auf Basis des alten Wert-1914-Modells läuft, und ggf. einen Wechsel zu einem transparenteren Wohnflächentarif empfehlen – insbesondere bei Unsicherheiten über die historische Werteinschätzung.
Beispiel aus der Praxis
Für ein Einfamilienhaus mit 145 m² Wohnfläche und gehobener Ausstattung berechnet der Versicherer die Jahresprämie direkt anhand eines festgelegten Preises pro Quadratmeter, ohne einen fiktiven Wert 1914 zu ermitteln. Nach einem Anbau mit zusätzlichen 20 m² muss der Eigentümer die neue Gesamtfläche melden, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; der Wohnflächentarif ist ein branchenübliches, vertraglich vereinbartes Berechnungsverfahren gemäß den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) des jeweiligen Versicherers.