Wäschepflegeeinrichtung

Auch: Waschküche · Trockenraum · Gemeinschaftswaschraum

Eine Wäschepflegeeinrichtung ist eine gemeinschaftlich genutzte Waschküche oder ein Trockenraum in einem Mehrfamilienhaus, ausgestattet mit Waschmaschinen, Trocknern oder Wäscheleinen. Die Betriebskosten für Strom, Wasser und Wartung dieser Einrichtung sind nach § 2 Nr. 16 BetrKV auf die Mieter umlagefähig.

Ausführliche Erklärung

Viele ältere Mehrfamilienhäuser verfügen über eine gemeinschaftliche Waschküche im Keller oder Dachgeschoss, oft ergänzt um einen Trockenraum oder Trockenboden. Die BetrKV erkennt in § 2 Nr. 16 ausdrücklich die „Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege" als eigenständigen Betriebskostenposten an.

Für den Makler relevant:

  • Umfasste Kosten: Betriebsstrom für Waschmaschinen und Trockner, Wasserverbrauch (soweit nicht bereits über die allgemeine Wasserversorgung erfasst), Wartung und Reinigung der Geräte und Räume.
  • Abgrenzung: Anschaffungskosten der Waschmaschinen und größere Reparaturen sind Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten und nicht umlagefähig; nur laufender Betrieb und Wartung fallen unter Nr. 16.
  • Nutzungsmodelle: In der Praxis wird die Nutzung häufig über Münzautomaten oder Chipkartensysteme organisiert, wodurch die Nutzer direkt zur Kostendeckung beitragen – in diesem Fall reduzieren die Einnahmen die umlagefähigen Betriebskosten entsprechend.
  • Rückgang der Relevanz: Da moderne Wohnungen zunehmend über eigene Waschmaschinenanschlüsse verfügen, verliert die gemeinschaftliche Waschküche in Neubauten an Bedeutung, bleibt aber bei Bestandsimmobilien ein relevanter Ausstattungs- und Kostenfaktor.

Beispiel aus der Praxis

In einem Altbau mit gemeinschaftlicher Waschküche im Keller zahlen Mieter pro Waschgang eine Münzgebühr in einen Automaten. Die verbleibenden Stromkosten für Beleuchtung und Wartung der Waschküche werden zusätzlich anteilig über die Betriebskostenabrechnung umgelegt.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Nr. 16 BetrKV – Kosten des Betriebs von Einrichtungen für die Wäschepflege, umfasst Betriebsstrom, Wasser und Wartung.

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