Walmgaube

Auch: Walmdachgaube

Eine Walmgaube ist ein aus der Dachfläche herausragender Dachaufbau, dessen eigenes kleines Dach – wie beim Walmdach – an drei Seiten geneigt ist (Vorderseite und zwei seitliche Flächen). Sie sorgt für zusätzliche Kopfhöhe, Fläche und Tageslicht im ausgebauten Dachgeschoss.

Ausführliche Erklärung

Die Walmgaube ist eine von mehreren Gaubenformen, die sich in der Dachlandschaft unterscheiden lassen: Neben der Walmgaube gibt es die Giebelgaube (senkrechte Vorderseite mit eigenem kleinen Giebel), die Schleppgaube (Dach läuft in gleicher Neigung wie das Hauptdach weiter), die Fledermausgaube (geschwungene, ohne Ecken auskommende Form) und die Spitzgaube. Die Walmgaube kombiniert die Formsprache des Walmdachs im Kleinen: Die Vorderfront ist geneigt, zusätzlich sind die beiden seitlichen Wangen abgeschrägt.

Für Makler relevante Aspekte:

  • Raumgewinn: Gauben erhöhen im Vergleich zu reinen Dachflächenfenstern den nutzbaren Wohnraum im Dachgeschoss deutlich, da sie den Kniestock lokal anheben und stehende Fläche schaffen.
  • Genehmigungspflicht: Der nachträgliche Einbau einer Gaube ist in der Regel baugenehmigungspflichtig, da er die Kubatur und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert; in vielen Bebauungsplänen sind Gaubenanzahl, -breite und -form konkret geregelt.
  • Bauphysik: Anschlussdetails der Gaube an die Dachhaut (Kehlen, Abdichtung) sind häufige Schwachstellen für Feuchtigkeitseintritt und sollten bei der Zustandsbewertung genau geprüft werden.
  • Optik/Marktwert: Fachgerecht ausgeführte Gauben werden von Käufern positiv wahrgenommen, da sie zusätzlichen, oft vollwertigen Wohnraum im Dachgeschoss schaffen und die Belichtung deutlich verbessern.

Beispiel aus der Praxis

Beim Ausbau eines Dachgeschosses wird zur Straßenseite eine Walmgaube eingebaut, die dem neuen Kinderzimmer zusätzliche Stehhöhe und ein größeres Fenster verschafft, ohne die Dachlandschaft optisch zu dominieren.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Regelung; der Einbau von Gauben unterliegt den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung sowie etwaigen örtlichen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen zu Dachaufbauten.

Verwandte Begriffe