Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Auch: Grundwasserwärmepumpe · WWWP

Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe (auch Grundwasserwärmepumpe) entzieht dem Grundwasser über einen Förderbrunnen die Wärme und gibt sie über einen zweiten Brunnen (Schluckbrunnen) wieder an den Untergrund ab. Da Grundwasser ganzjährig eine nahezu konstante Temperatur von etwa 8-12 °C hat, erzielt diese Wärmepumpenart die höchste Effizienz aller Wärmepumpentypen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Wasser-Wasser-Wärmepumpe vor allem bei hochwertigen Neubauten und Sanierungen mit größerem Budget relevant, da sie die höchsten Investitions-, aber auch die niedrigsten Betriebskosten aller Wärmepumpenarten mit sich bringt.

  • Funktionsweise: Über einen Förderbrunnen wird Grundwasser entnommen, im Wärmetauscher der Wärmepumpe abgekühlt und über einen zweiten Brunnen (Schluckbrunnen) in ausreichendem Abstand wieder in denselben Grundwasserleiter eingeleitet.
  • Effizienz: Wegen der konstant milden Quelltemperatur erreichen Wasser-Wasser-Wärmepumpen Jahresarbeitszahlen (JAZ) von häufig 4,5 bis über 6 – deutlich höher als Luft-Wasser-Wärmepumpen (typisch 3,0-4,0).
  • Genehmigungspflicht: Die Erschließung von Grundwasser für Heizzwecke ist grundsätzlich erlaubnispflichtig nach Wasserrecht. Die zuständige untere Wasserbehörde prüft insbesondere Grundwasserstand, -qualität und -schutzgebiete (in Wasserschutzgebieten meist ausgeschlossen oder stark eingeschränkt). Die Genehmigungsdauer und -unsicherheit ist ein wichtiger Punkt, den der Makler bei der Objektvermarktung einplanen sollte.
  • Standortabhängigkeit: Voraussetzung sind ausreichend hoch anstehendes und ergiebiges Grundwasser sowie eine geeignete Wasserqualität (keine übermäßige Verockerung/Eisengehalt, der die Anlage verschleißen lässt). Ein hydrogeologisches Gutachten ist vor Investition üblich.
  • Kosten und Wertaspekt: Die Erschließungskosten (zwei Brunnen, Genehmigungsverfahren) liegen deutlich über denen einer Luft-Wärmepumpe, was sich im Kaufpreis bzw. bei der Wertermittlung als werterhöhende Ausstattung niederschlagen kann, sofern die Anlage einwandfrei funktioniert und dokumentiert ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr errichtet ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück mit hohem Grundwasserstand außerhalb eines Wasserschutzgebiets. Nach positivem hydrogeologischem Gutachten erteilt die Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis für Förder- und Schluckbrunnen. Die installierte Wasser-Wasser-Wärmepumpe erreicht im Betrieb eine Jahresarbeitszahl von 5,2, was beim späteren Verkauf des Hauses als besonderes energetisches Argument im Exposé genannt wird.

Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – regelt die Erlaubnispflicht für die Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser.
  • Landeswassergesetze – konkretisieren Zuständigkeiten und Verfahren der wasserrechtlichen Erlaubnis auf Länderebene.
  • GEG – Wasser-Wasser-Wärmepumpen erfüllen regelmäßig die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch bzw. Neubau.

Verwandte Begriffe