Wohnraumförderungsgesetz

Auch: WoFG · Wohnraumfördergesetz

Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ist ein Bundesgesetz, das seit 2002 den Rahmen für die soziale Wohnraumförderung setzt. Es ersetzte das alte Wohnungsbaurecht und überträgt den Bundesländern seit der Föderalismusreform 2006 die alleinige Zuständigkeit für die konkrete Förderpolitik.

Ausführliche Erklärung

Das WoFG trat am 1. Januar 2002 in Kraft und löste das bis dahin geltende Zweite Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) sowie das Wohnungsbindungsgesetz ab. Es definiert die Grundprinzipien der sozialen Wohnraumförderung in Deutschland:

  • Ziel: Schaffung und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können (Einkommensgrenzen).
  • Fördergegenstände: Neubau, Modernisierung, Erwerb von Belegungsrechten und in vielen Ländern auch Bestandsförderung.
  • Instrumente: Zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften der Länder; im Gegenzug übernehmen Vermieter meist Belegungsbindungen (Sozialbindung, Mietpreisbindung) für einen bestimmten Zeitraum.
  • Föderalisierung: Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung vollständig bei den Ländern. Das WoFG bildet zwar weiterhin einen begrifflichen Rahmen, die konkreten Förderprogramme (z. B. NRW.BANK, IBB Berlin, Bayerische Landesbodenkreditanstalt) unterscheiden sich jedoch erheblich von Bundesland zu Bundesland.

Praxisrelevanz für Makler:

  • Bei Objekten mit Sozialbindung (öffentlich geförderter Wohnungsbau) gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen, die Vermarktung und Vermietung einschränken – wichtig bei der Objektaufnahme.
  • Käufer geförderter Bestandsimmobilien sollten über laufende Bindungsfristen und mögliche vorzeitige Ablösemöglichkeiten informiert werden.
  • Da die Förderprogramme länderspezifisch sind, muss ein Makler bei sozialem Wohnungsbau stets das jeweilige Landesförderprogramm konsultieren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus mit öffentlicher Förderung nach dem Landesförderprogramm eines Bundeslandes, das sich auf das WoFG stützt. Im Gegenzug für die zinsgünstigen Fördermittel unterliegen 30 % der Wohnungen für 20 Jahre einer Mietpreis- und Belegungsbindung.

Rechtsgrundlage

Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13. September 2001 bildet den bundesrechtlichen Rahmen; die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die Landeswohnraumförderungsgesetze und -programme der einzelnen Bundesländer.

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