Wohnraumanpassung

Auch: Wohnungsanpassung · altersgerechte Wohnraumanpassung

Wohnraumanpassung bezeichnet bauliche Maßnahmen, mit denen eine Wohnung an die Bedürfnisse pflegebedürftiger oder in ihrer Mobilität eingeschränkter Bewohner angepasst wird – etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen oder der Abbau von Schwellen. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit bezuschusst die Pflegekasse solche Maßnahmen.

Ausführliche Erklärung

Rechtsgrundlage für die finanzielle Förderung ist § 40 SGB XI, der Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegeversicherung regelt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Maßnahme muss mindestens einem von drei Zielen dienen: die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen, sie wesentlich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen.

Für die Praxis wichtig:

  • Antrag vor Baubeginn: Der Zuschuss muss vor Durchführung der Maßnahme bei der Pflegekasse beantragt werden; nachträgliche Anträge werden regelmäßig nicht anerkannt.
  • Zuschusshöhe: Der Zuschuss ist der Höhe nach je Maßnahme gedeckelt und wird pro Pflegebedürftigem gewährt; leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, erhöht sich der Gesamtbetrag entsprechend.
  • Typische Maßnahmen: bodengleiche Dusche statt Wanne, Türverbreiterungen, Rampen statt Stufen, Handläufe, Beleuchtung, Umbau von Bedienelementen auf greifbare Höhe.

Über die Pflegekasse hinaus existieren weitere Förderwege, etwa zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse der KfW für altersgerechten Umbau; die konkreten Programme und Konditionen ändern sich jedoch regelmäßig und sollten im Einzelfall aktuell geprüft werden.

Für Makler ist Wohnraumanpassung relevant bei der Beratung älterer Verkäufer oder Käufer, die eine Immobilie möglichst lange selbstbestimmt bewohnen möchten, sowie bei der Einschätzung des Umbaupotenzials einer Bestandsimmobilie für barrierearmes Wohnen.

Beispiel aus der Praxis

Eine pflegebedürftige Bewohnerin mit anerkanntem Pflegegrad lässt in ihrer Wohnung die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen und die Türschwellen entfernen. Da sie den Zuschuss vor Beginn der Arbeiten bei ihrer Pflegekasse beantragt hat, übernimmt diese einen Teil der Kosten im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrags.

Rechtsgrundlage

  • § 40 SGB XI – Zuschüsse der Pflegeversicherung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit.

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