Pflegeversicherung

Auch: Soziale Pflegeversicherung · Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung (geregelt im SGB XI), der bei Pflegebedürftigkeit Sach-, Geld- und Beratungsleistungen erbringt. Für die Immobilienwirtschaft relevant ist vor allem der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, mit dem barrierefreie Umbauten mitfinanziert werden.

Ausführliche Erklärung

Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch auch sozial pflegeversichert; privat Krankenversicherte schließen eine entsprechende private Pflegepflichtversicherung ab. Die Pflegekassen sind organisatorisch bei den Krankenkassen angesiedelt und erbringen Leistungen abhängig vom festgestellten Pflegegrad (1 bis 5).

Für Immobilienmakler, Vermieter und Eigentümer ist besonders der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI relevant: Pflegekassen bezuschussen bauliche Veränderungen, die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen, wesentlich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen – etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, der Anbau eines Treppenlifts oder die Beseitigung von Türschwellen. Der Zuschuss beträgt pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro je Pflegebedürftigem; leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt zusammen, kann sich der Gesamtzuschuss je Maßnahme entsprechend erhöhen.

Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) sowie ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse vor Beginn der Maßnahme; häufig ist eine Begründung durch den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachkraft erforderlich. Der Zuschuss kann mit anderen Förderprogrammen (z. B. der KfW) kombiniert werden, soweit keine Doppelförderung derselben Kostenposition erfolgt.

Für Makler ist dieses Wissen insbesondere bei der Beratung älterer Eigentümer relevant, die im Bestand verbleiben möchten (Verbleib statt Verkauf), sowie bei der Wertermittlung und Vermarktung altersgerecht umgebauter Immobilien.

Beispiel aus der Praxis

Eine 82-jährige Eigentümerin mit Pflegegrad 2 lässt ihr Badezimmer barrierefrei umbauen (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung). Die Gesamtkosten betragen 9.000 Euro. Die Pflegekasse übernimmt davon einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro, den Rest trägt die Eigentümerin selbst oder finanziert ihn ergänzend über ein KfW-Darlehen.

Rechtsgrundlage

  • § 1 SGB XI – Begründet die soziale Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung.
  • § 40 Abs. 4 SGB XI – Regelt den Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, aktuell bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und Pflegebedürftigem.

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