Wohnturm
Ein Wohnturm ist ein hohes, schmal proportioniertes Wohngebäude mit vergleichsweise kleiner Grundfläche pro Etage und einem zentralen Erschließungskern (Treppenhaus, Aufzüge), um den herum die Wohnungen jeder Etage angeordnet sind. Er zählt bauordnungsrechtlich meist zu den Hochhäusern.
Ausführliche Erklärung
Wohntürme prägen seit den 1960er-Jahren viele deutsche Großstadtsilhouetten und erleben durch Nachverdichtung in Innenstädten eine Renaissance. Für den Makler relevante Punkte:
- Bauordnungsrechtliche Einstufung: Gebäude ab einer Höhe von 22 Metern (Oberkante Fußboden des höchstgelegenen Aufenthaltsraums) gelten in den meisten Landesbauordnungen als Hochhaus und unterliegen verschärften Anforderungen an Brandschutz, Fluchtwege, Sprinkleranlagen und zweite Rettungswege.
- Technische Gebäudeausstattung: Wohntürme benötigen leistungsfähige Aufzugsanlagen (oft mehrere, teils mit Feuerwehraufzug), aufwendige Haustechnik (Druckerhöhungsanlagen für Wasser, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und einen erhöhten Wartungsaufwand, was sich in überdurchschnittlichen Betriebskosten niederschlägt.
- Eigentumsstruktur: Wohntürme werden häufig in Wohnungseigentum aufgeteilt; wegen der zentralen technischen Anlagen (Aufzüge, Sprinkler, Notstromversorgung) sind die Instandhaltungsrücklagen und die WEG-Beschlussfassung zu größeren Sanierungsmaßnahmen (z. B. Aufzugserneuerung) besonders bedeutsam.
- Aussicht und Vermarktung: Höher gelegene Wohnungen mit Fernblick erzielen regelmäßig einen Preisaufschlag; bei der Vermarktung sind Verschattung, Windlasten an Balkonen sowie die Anbindung an ÖPNV wichtige Verkaufsargumente.
- Abgrenzung zum Hochhaus allgemein: Während "Hochhaus" der bauordnungsrechtliche Oberbegriff ist, betont "Wohnturm" die schlanke, turmartige Kubatur mit reiner oder überwiegender Wohnnutzung, im Gegensatz zu breit gelagerten Wohnscheiben oder gemischt genutzten Hochhäusern.
Beispiel aus der Praxis
Ein 25-geschossiger Wohnturm in einer Großstadt wird nach der Sanierung der Aufzugsanlage und Ergänzung eines zweiten Fluchttreppenhauses vollständig in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Die Eigentümergemeinschaft beschließt eine Sonderumlage zur Finanzierung der brandschutztechnischen Nachrüstung, die aufgrund der Hochhauseinstufung erforderlich ist.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige bundesweite Rechtsgrundlage für den Begriff "Wohnturm". Maßgeblich sind die Hochhausregelungen der jeweiligen Landesbauordnung (Sonderbauvorschriften ab 22 m Höhe) sowie das Wohnungseigentumsgesetz bei Aufteilung in Sondereigentum.