360-Grad-Tour
Auch: 360-Grad-Rundgang · Panoramarundgang
Eine 360-Grad-Tour verknüpft mehrere 360°-Panoramafotos einzelner Räume so miteinander, dass Interessenten am Bildschirm oder Smartphone durch die Wohnung "gehen" können, indem sie zwischen Aufnahmepunkten wechseln und sich in jedem Raum um die eigene Achse drehen. Sie ist eine kostengünstige, schnell erstellbare Alternative zu einem echten 3D-Rundgang.
Ausführliche Erklärung
Für die 360-Grad-Tour werden mit einer speziellen 360°-Kamera oder einem Smartphone mit entsprechender App an mehreren festen Standpunkten in jedem Raum kugelförmige Panoramaaufnahmen erstellt. Eine Software verknüpft diese Panoramen über anklickbare Hotspots zu einem navigierbaren Rundgang, den der Nutzer per Klick, Wischgeste oder VR-Brille durchläuft.
Wichtig für den Makler ist die Abgrenzung zu verwandten Formaten:
- 360-Grad-Tour: einzelne verknüpfte Panoramafotos ohne durchgehendes 3D-Modell, Aufnahme in wenigen Minuten pro Raum, geringe Kosten, keine automatischen Maßangaben.
- 3D-Rundgang / Matterport-Scan: durchgehendes 3D-Modell mit Dollhouse-Ansicht und exakten Maßen, aufwendiger in Aufnahme und Nachbearbeitung, dafür höherer Vermarktungswert und teils automatisch generierter Grundriss.
In der Praxis eignet sich die 360-Grad-Tour besonders für kleinere Objekte, Vermietungen mit geringerem Budget oder als schnelle Ergänzung zum klassischen Fotoexposé, während der 3D-Rundgang bei hochpreisigen Verkaufsobjekten die höhere Konversion bei Besichtigungsanfragen erzielt. Beide Formate reduzieren nachweislich die Zahl unqualifizierter Vor-Ort-Besichtigungen, da sich Interessenten vorab ein realistisches Bild machen.
Rechtlich ist zu beachten, dass die Tour den tatsächlichen Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Aufnahme wiedergeben muss; nachträgliche bauliche Veränderungen oder starke Bildbearbeitung können als irreführende Werbung gewertet werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler lässt für eine 3-Zimmer-Mietwohnung in jedem Raum ein 360°-Foto mit dem Smartphone aufnehmen und bindet die fertige Tour ins Online-Exposé ein. Interessenten können sich vorab virtuell umsehen, wodurch sich die Besichtigungsanfragen auf tatsächlich ernsthafte Bewerber reduzieren.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Allgemein gilt das Irreführungsverbot des § 5 UWG, wonach die Darstellung dem tatsächlichen Zustand der Immobilie entsprechen muss.