Abstellraum

Auch: Abstellkammer · Hauswirtschaftsraum-Nebenraum

Der Abstellraum ist ein Nebenraum innerhalb einer Wohnung oder eines Gebäudes, der der Aufbewahrung von Gegenständen dient (z. B. Besen, Koffer, Saisonartikel) und häufig ohne eigenes Fenster oder mit geringerer Ausstattung errichtet wird.

Ausführliche Erklärung

Abstellräume finden sich sowohl innerhalb der Wohnung selbst (z. B. als kleine fensterlose Kammer im Flur) als auch außerhalb, etwa im Keller, Dachgeschoss oder als separater Raum im Treppenhaus. Die Unterscheidung ist für die Wohnflächenberechnung relevant:

  • Ein Abstellraum, der innerhalb der Wohnung liegt und zu Wohnzwecken nutzbar ist, wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) grundsätzlich vollständig als Wohnfläche angerechnet, sofern er die Anforderungen an eine lichte Höhe erfüllt.
  • Räume, die außerhalb der Wohnung liegen (z. B. ein Kellerabteil oder ein Abstellraum im gemeinschaftlichen Treppenhaus), zählen dagegen nicht zur Wohnfläche, sondern werden – falls überhaupt – gesondert ausgewiesen oder im Mietvertrag als Zubehörraum erwähnt.

Für Vermieter und Verkäufer ist die klare Zuordnung wichtig, um Wohnflächenangaben in Exposés und Verträgen korrekt darzustellen und Streit über die anzurechnende Fläche zu vermeiden. Bei Eigentumswohnungen wird ein Abstellraum außerhalb der eigentlichen Wohnungseinheit häufig als Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht gesondert im Grundbuch bzw. in der Teilungserklärung ausgewiesen.

Beispiel aus der Praxis

Eine Mietwohnung verfügt über einen kleinen, fensterlosen Abstellraum direkt neben der Küche. Da dieser Raum Teil der Wohnung ist, wird er in voller Größe in die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche eingerechnet. Ein zusätzliches Kellerabteil im Keller des Hauses bleibt dagegen bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Regelt, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen, einschließlich der Behandlung von Abstellräumen innerhalb der Wohnung.

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