Nebenraum
Auch: Nebenräume · Wirtschaftsraum
Als Nebenraum werden Räume bezeichnet, die eine Wohnung oder ein Gebäude ergänzen, aber nicht als eigentlicher Wohn- oder Aufenthaltsraum dienen – etwa Flur, Speisekammer, Abstellraum oder Hauswirtschaftsraum.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Nebenraum ist kein eigenständig legaldefinierter Rechtsbegriff, sondern eine in Bauplanung, Maklerpraxis und Wertermittlung gebräuchliche Sammelbezeichnung für Räume, die eine unterstützende Funktion für das eigentliche Wohnen oder Arbeiten erfüllen. Typische Nebenräume sind Diele, Flur, Speisekammer, Abstellraum, Hauswirtschaftsraum, Garderobe oder auch Heizungsraum. Sie stehen begrifflich im Gegensatz zu Aufenthaltsräumen (Wohn-, Schlaf-, Arbeitszimmer), die für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und bauordnungsrechtlich meist höhere Anforderungen an Belichtung, Belüftung und Raumhöhe erfüllen müssen.
Ob ein Nebenraum zur Wohnfläche zählt, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Wohnflächenverordnung: Liegt er innerhalb der Wohnung und ist er als Wohnraum nutzbar ausgestattet, wird er in der Regel voll angerechnet. Liegt er dagegen außerhalb der eigentlichen Wohnung (z. B. als Kellerabteil), zählt er gesondert als Zubehörraum und wird nicht in die Wohnfläche eingerechnet.
In Exposés und Grundrissen dient die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenräumen dazu, die Nutzbarkeit und den funktionalen Zuschnitt einer Immobilie verständlich darzustellen.
Beispiel aus der Praxis
In einem Grundriss einer Vier-Zimmer-Wohnung werden Wohnzimmer, Schlafzimmer, zwei Kinderzimmer und Küche als Hauptnutzräume ausgewiesen, während Diele, Bad, Speisekammer und ein kleiner Abstellraum als Nebenräume gelten.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Begriff wird in der Bau- und Immobilienpraxis verwendet; für die Anrechnung einzelner Nebenräume auf die Wohnfläche gelten die allgemeinen Vorschriften der Wohnflächenverordnung.