Anbau
Auch: Gebäudeerweiterung · Erweiterungsbau
Ein Anbau ist eine bauliche Erweiterung, bei der an ein bestehendes Gebäude ein zusätzlicher Baukörper angefügt wird – etwa ein zusätzliches Zimmer, ein Wintergarten oder eine Garage –, der räumlich unmittelbar mit dem Bestandsgebäude verbunden ist.
Ausführliche Erklärung
Anbauten dienen typischerweise der Schaffung zusätzlichen Wohn- oder Nutzraums, ohne einen komplett neuen, freistehenden Baukörper zu errichten. Häufige Beispiele sind Wintergärten, zusätzliche Zimmer, Garagen, Carports oder Vorbauten wie Windfänge. Rechtlich und wirtschaftlich sind mehrere Aspekte relevant:
- Genehmigungspflicht: Anbauten sind in den meisten Fällen baugenehmigungspflichtig, da sie die überbaute Fläche, die Kubatur und ggf. Abstandsflächen verändern. Kleinere Anbauten (z. B. Carports bis zu einer bestimmten Größe) können je nach Landesbauordnung verfahrensfrei sein – die genauen Grenzen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.
- Bebauungsplan und Abstandsflächen: Ein Anbau muss die zulässige Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhalten.
- Eigentumsrechtliche Einordnung: Ein fest mit dem Gebäude verbundener Anbau wird zivilrechtlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bzw. Gebäudes (siehe Wesentlicher Bestandteil) und geht damit automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers über, ohne separat übereignet werden zu müssen.
- Wertermittlung: Ein genehmigter, fachgerecht ausgeführter Anbau erhöht in der Regel die Wohn- oder Nutzfläche und damit den Verkehrswert; ein nicht genehmigter Anbau (Schwarzbau) stellt dagegen ein rechtliches und wertminderndes Risiko dar, da im Zweifel ein Rückbau verlangt werden kann.
Beispiel aus der Praxis
Eine Familie lässt an ihr Einfamilienhaus einen eingeschossigen Anbau mit Wintergarten und zusätzlichem Arbeitszimmer errichten. Da der Anbau die zulässige Grundflächenzahl des Bebauungsplans ausschöpft und die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück berührt, ist eine Baugenehmigung erforderlich, bevor mit den Arbeiten begonnen werden darf.
Rechtsgrundlage
- § 94 BGB – Ein fest mit dem Gebäude verbundener Anbau wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bzw. Gebäudes.
- Genehmigungspflicht und Abstandsflächen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung sowie dem örtlichen Bebauungsplan.