Architektenhaus

Auch: Architektenentwurf · Einzelarchitektenhaus

Beim Architektenhaus wird das Gebäude nicht aus einem Katalog gewählt, sondern von einem Architekten individuell für den Bauherrn geplant – abgestimmt auf Grundstück, Budget, Wohnbedürfnisse und persönliche Gestaltungswünsche.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Unterscheidung zum Fertig- oder Typenhaus vor allem bei der Bewertung und Vermarktung individueller Bestandsimmobilien relevant:

  • Planungsprozess: Der Architekt entwickelt Entwurf, Genehmigungsplanung und oft auch die Ausführungsplanung individuell; Bauherr und Architekt stimmen Grundriss, Materialwahl und Details in mehreren Planungsphasen (Leistungsphasen nach HOAI) gemeinsam ab.
  • Kosten- und Zeitaufwand: Architektenhäuser sind in Planung und Bau meist aufwendiger und teurer als Typen- oder Fertighäuser, bieten dafür maximale Gestaltungsfreiheit und oft eine bessere Grundstücksausnutzung, etwa bei schwierigen Zuschnitten oder Hanglagen.
  • Bauüberwachung: Der Architekt übernimmt häufig auch die Bauleitung (Leistungsphase 8 der HOAI) und damit die Qualitätskontrolle während der Bauausführung – ein Vorteil gegenüber dem Schlüsselfertigbau ohne unabhängige Bauüberwachung.
  • Wiederverkaufswert: Architektenhäuser mit hochwertiger, zeitloser Gestaltung erzielen am Markt häufig überdurchschnittliche Preise, individuelle oder sehr spezielle Entwürfe können den Käuferkreis aber auch einschränken.
  • Dokumentation für den Verkauf: Beim Weiterverkauf sind vollständige Bau- und Planunterlagen (Baubeschreibung, Statik, Energieausweis) besonders wertvoll, da sie die Qualität der individuellen Planung belegen.
  • Abgrenzung: Im Gegensatz zum Fertighaus (standardisierte Systembauweise) und zum Ausbauhaus (Eigenleistung beim Innenausbau) steht beim Architektenhaus die freie, unikathafte Planung im Vordergrund.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherrenpaar beauftragt eine Architektin mit der Planung eines Einfamilienhauses auf einem schmalen Eckgrundstück; sie entwirft ein individuelles Splitlevel-Konzept, das Grundstückszuschnitt und Lichteinfall optimal nutzt – eine Lösung, die kein Fertighausanbieter im Katalog gehabt hätte.

Rechtsgrundlage

Das Honorar der Architektenleistungen richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Genehmigungs- und Bauausführung unterliegen den Landesbauordnungen sowie den örtlichen Bebauungsplänen.

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