Automatisiertes Liegenschaftskataster
Auch: ALK
Das Automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) war die digitale, grafische Fassung der Liegenschaftskarte – also die kartenmäßige Darstellung aller Flurstücke, Gebäude und Grenzverläufe. Es wurde bundesweit durch das einheitliche System ALKIS abgelöst.
Ausführliche Erklärung
Während das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) die beschreibenden Sachdaten eines Flurstücks führte, enthielt das ALK die geometrischen Daten: die exakte Lage der Flurstücksgrenzen, Gebäudeumrisse und topografischen Objekte auf Basis der amtlichen Vermessung. Die ALK-Daten bildeten die Grundlage für Katasterkarten, Lagepläne und Flurkarten, die in der Immobilienpraxis regelmäßig benötigt werden – etwa für Baugenehmigungsverfahren, Grundstücksteilungen oder zur Klärung von Grenzverläufen.
Seit der bundesweiten Migration zu ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem), die in den meisten Bundesländern zwischen 2010 und 2015 abgeschlossen wurde, sind ALB und ALK technisch zusammengeführt: ALKIS verknüpft die Geometriedaten (vormals ALK) und die Sachdaten (vormals ALB) in einem objektorientierten Datenmodell nach bundeseinheitlichem Standard (AAA-Modell der AdV).
Für die Maklerpraxis bedeutet das: Ein "Flurkartenauszug" oder "Katasterauszug", den man heute bei einem Katasteramt oder online über ein Geoportal bestellt, basiert auf ALKIS-Daten, liefert inhaltlich aber die gleichen Informationen, die früher aus ALK (Karte) und ALB (Sachdaten) stammten – nämlich den exakten Grenzverlauf, die Flurstücksnummer, die amtliche Fläche und die Lage von Gebäuden. Solche Auszüge sind unverzichtbar bei der Vermarktung von Grundstücken, insbesondere zur Klärung von Grenzstreitigkeiten, zur Prüfung der Bebaubarkeit oder als Anlage zu Kaufverträgen.
Beispiel aus der Praxis
Für die Vermarktung eines unbebauten Baugrundstücks benötigt der Makler einen aktuellen Lageplan mit exaktem Grenzverlauf. Früher wäre dieser aus dem Automatisierten Liegenschaftskataster (ALK) erstellt worden; heute liefert das Katasteramt einen ALKIS-Auszug mit identischer geometrischer Genauigkeit.
Rechtsgrundlage
Die Führung der Liegenschaftskarte bzw. ihrer digitalen Vorläufer und Nachfolger ist in den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer geregelt. Das bundesweit einheitliche Datenmodell (AAA-Modell) wird von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) koordiniert.