Bauordnungsrecht
Auch: Bauaufsichtsrecht
Das Bauordnungsrecht regelt, wie ein Gebäude beschaffen sein muss – etwa hinsichtlich Standsicherheit, Brandschutz, Belichtung, Abstandsflächen und Barrierefreiheit. Es ist Landesrecht und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Ausführliche Erklärung
Das öffentliche Baurecht in Deutschland gliedert sich in zwei Bereiche mit unterschiedlicher Gesetzgebungskompetenz: das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und beantwortet die Frage, wo und in welchem Maß gebaut werden darf (Baugesetzbuch, Bebauungspläne, § 34 und § 35 BauGB). Das Bauordnungsrecht dagegen ist Ländersache und beantwortet die Frage, wie ein konkretes Bauwerk auszuführen ist, damit es sicher, gesund und nachbarverträglich ist.
Grundlage sind die Landesbauordnungen (z. B. BauO NRW, BayBO, HBauO), die sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren und deshalb inhaltlich stark ähneln, im Detail aber je nach Bundesland variieren. Typische Regelungsgegenstände sind:
- Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken (Belichtung, Belüftung, Brandschutz)
- Brandschutz (Rettungswege, Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen)
- Standsicherheit und Bauprodukte
- Barrierefreiheit bei bestimmten Gebäudetypen
- Verfahrensrecht: Baugenehmigungsverfahren, Genehmigungsfreistellung, Bauvorlagen, Bautätigkeit von Bauaufsichtsbehörden
Für Makler ist die Unterscheidung praxisrelevant: Ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf (Bauplanungsrecht) ist eine andere Frage als ob ein bestehendes oder geplantes Gebäude den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügt (z. B. ausreichende Abstandsflächen bei einem Anbau, ausreichende Rettungswege bei einer Dachgeschossausbauten). Verstöße gegen Bauordnungsrecht können zu Nutzungsuntersagungen oder Rückbauverfügungen führen und sind daher bei der Objektprüfung relevant.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr möchte einen Wintergarten anbauen. Das Bauplanungsrecht (BauGB, Bebauungsplan) sagt, ob an dieser Stelle grundsätzlich gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht der jeweiligen Landesbauordnung regelt zusätzlich, ob die vorgeschriebene Abstandsfläche zum Nachbargrundstück eingehalten wird und welche Bauteile feuerbeständig sein müssen.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer (z. B. BauO NRW, BayBO) – zentrale Rechtsquelle des Bauordnungsrechts.
- Art. 70, Art. 30 GG – Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht liegt bei den Ländern.
- Abzugrenzen vom Bauplanungsrecht (Bundesrecht, BauGB).