Belastungsgrenze

Auch: Beleihungsgrenze (Haushalt) · maximale Kreditrate · Tragbarkeitsgrenze

Die Belastungsgrenze bezeichnet den Anteil des monatlichen Haushaltseinkommens, den eine Bank als tragbar für die Kreditrate einer Immobilienfinanzierung ansieht. Sie dient als Richtwert, um eine Überschuldung des Kreditnehmers zu vermeiden.

Ausführliche Erklärung

Für die Käuferberatung ist die Belastungsgrenze ein zentraler Orientierungswert, um realistische Preisvorstellungen mit Kaufinteressenten abzustimmen, bevor überhaupt eine Bankanfrage gestellt wird:

  • Faustregel: In der Praxis wird häufig eine maximale monatliche Kreditrate von etwa 35–40 % des monatlichen Nettohaushaltseinkommens als vertretbar angesehen; manche Banken kalkulieren strenger (30 %), insbesondere bei geringeren Einkommen oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen.
  • Haushaltsrechnung der Bank: Banken berechnen die individuelle Belastungsgrenze nicht allein über die Einkommensquote, sondern über eine detaillierte Haushaltsrechnung: Nettoeinkommen abzüglich Lebenshaltungskosten, bestehender Kreditverpflichtungen, Unterhaltszahlungen und eines Sicherheitspuffers ergibt den frei verfügbaren Betrag für die Kreditrate.
  • Gesetzliche Kreditwürdigkeitsprüfung: Seit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind Banken bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit sorgfältig zu prüfen und dürfen den Kredit nur bei positivem Ergebnis gewähren (§ 505b BGB) – die Belastungsgrenze ist Teil dieser Prüfung.
  • Praxisrelevanz für den Makler: Kennt der Makler die überschlägige Belastungsgrenze eines Interessenten, kann er das realistische Preissegment frühzeitig eingrenzen und vermeidet Zeitverlust durch Besichtigungen jenseits der finanziellen Möglichkeiten.
  • Zinsänderungsrisiko einkalkulieren: Seriöse Berechnung berücksichtigt auch einen Zinspuffer für die Anschlussfinanzierung, um eine Überlastung bei steigenden Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung zu vermeiden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Haushalt verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 4.500 Euro. Nach Abzug laufender Verpflichtungen und Lebenshaltungskosten hält die Bank eine monatliche Kreditrate von maximal 1.600 Euro (rund 35 % des Nettoeinkommens) für tragbar – daraus ergibt sich unter Berücksichtigung von Zinssatz und Tilgung die maximal finanzierbare Darlehenssumme.

Rechtsgrundlage

  • § 505b BGB – Pflicht des Darlehensgebers zur sorgfältigen Prüfung der Kreditwürdigkeit vor Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags.

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