Bolzentreppe

Auch: Faltwerktreppe · Kragarmtreppe (verwandt)

Die Bolzentreppe ist eine moderne, wangenlose Treppenkonstruktion, bei der die einzelnen Stufen über sichtbare Metallbolzen (Zuganker) direkt aneinander befestigt sind. Durch das Fehlen seitlicher Wangen wirkt sie leicht und transparent und ist ein beliebtes Gestaltungselement in modernen Neubauten.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Bolzentreppe ein Ausstattungsmerkmal, das vor allem bei modernen Neubauten, Architektenhäusern und hochwertigen Sanierungen zur optischen Aufwertung von Eingangs- und Wohnbereichen eingesetzt wird:

  • Konstruktionsprinzip: Anders als bei der klassischen Wangentreppe (Stufen liegen auf durchgehenden seitlichen Trägern) werden bei der Bolzentreppe die Stufen über Zuganker/Bolzen direkt verbunden und die Last über die gesamte Stufenkette abgetragen, meist zusätzlich in der Wand verankert. Dies erzeugt einen filigranen, "schwebenden" optischen Eindruck.
  • Materialien: Häufig aus Holz (Stufen) in Kombination mit Stahl oder Edelstahl (Bolzen, Geländerpfosten), zunehmend auch komplett aus Glas und Metall bei sehr modernen Objekten.
  • Sicherheitsaspekte: Da die offene Konstruktion (ohne Setzstufen, mit Lücken zwischen den Stufen) potenziell eine Absturz- oder Klemmgefahr für Kleinkinder darstellt, ist bei der Beratung von Familien mit kleinen Kindern auf geeignete Sicherungsmaßnahmen (z. B. Schutzgitter) hinzuweisen. Auch die Geländerhöhe muss den Anforderungen der Landesbauordnungen entsprechen.
  • Praxisrelevanz: Bolzentreppen gelten als hochwertiges, aber auch kostenintensives Bauelement (statisch anspruchsvolle Sonderanfertigung); sie sind ein gutes Verkaufsargument für Design-orientierte Käuferschichten, sollten aber bei Familien mit kleinen Kindern differenziert beworben werden.

Beispiel aus der Praxis

In einem modernen Einfamilienhaus verbindet eine Bolzentreppe aus Eichenholzstufen und Edelstahlbolzen offen und ohne Setzstufen das Erdgeschoss mit dem Obergeschoss – ein architektonisches Highlight, das im Exposé mit einer Detailaufnahme gezeigt wird.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Regelung; einschlägig ist die technische Norm DIN 18065 (Gebäudetreppen) sowie die Landesbauordnungen hinsichtlich Geländerhöhe, Stufenmaßen und Absturzsicherung.

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