Treppenlauf

Auch: Treppenarm

Ein Treppenlauf ist der geradlinige oder gewendelte Abschnitt einer Treppe, der aus einer durchgehenden Folge von Stufen zwischen zwei Podesten oder Geschossen besteht. Mehrere Treppenläufe, durch Zwischenpodeste verbunden, ergeben eine vollständige Treppenanlage.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Begriff vor allem bei der Beschreibung von Innentreppen, Dachgeschossausbauten und der Erschließung mehrgeschossiger Häuser relevant.

  • Abgrenzung zum Treppenlauf-Typ: Man unterscheidet gerade Treppenläufe, gewendelte (viertel- oder halbgewendelte) Läufe sowie Spindeltreppen, bei denen sich die Stufen um eine zentrale Achse winden.
  • Maßgebliche Kenngrößen: Steigungsverhältnis (Verhältnis von Stufenhöhe zu Auftrittsbreite), lichte Laufbreite und Geländerhöhe sind für Komfort und Sicherheit entscheidend und werden in der DIN 18065 „Gebäudetreppen“ mit Begriffen, Mess- und Anordnungsregeln beschrieben.
  • Zwischenpodeste: Bei längeren Treppenanlagen werden nach einer bestimmten Stufenzahl Zwischenpodeste eingefügt, die den Treppenlauf unterbrechen und das Gehen erleichtern.
  • Praxisrelevanz: Ein zu steiler oder zu schmaler Treppenlauf (z. B. in nachträglich ausgebauten Dachgeschossen) kann die Nutzbarkeit einschränken und sollte bei der Objektbeschreibung erwähnt werden, insbesondere wenn Barrierefreiheit ein Thema für die Zielgruppe ist.

Beispiel aus der Praxis

In einem zweigeschossigen Reihenhaus verbindet ein gerader Treppenlauf mit 14 Stufen das Erdgeschoss über ein Zwischenpodest mit dem Obergeschoss. Der Makler weist im Exposé auf die komfortable, nicht zu steile Steigung hin, was für Familien mit kleinen Kindern ein Pluspunkt ist.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18065 „Gebäudetreppen“ – definiert Begriffe, Messregeln und Hauptmaße für Treppenläufe, Podeste und Steigungsverhältnisse.

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