BORIS
Auch: Bodenrichtwertinformationssystem
BORIS (BOdenRichtwertInformationsSystem) ist ein länderübergreifendes Internetportal, über das die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Deutschland recherchiert werden können. Es dient als schneller, oft kostenpflichtiger Zugang zu amtlichen Bodenwertdaten.
Ausführliche Erklärung
Nach § 196 BauGB ermitteln die örtlichen Gutachterausschüsse flächendeckend Bodenrichtwerte, die den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für Gebiete mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen (Bodenrichtwertzonen) abbilden. Jedes Bundesland betreibt hierzu ein eigenes Bodenrichtwertinformationssystem, die unter dem gemeinsamen Namen BORIS auffindbar sind (z. B. BORIS-NRW, BORIS-BW, BORIS-BY). Über eine interaktive Karte kann für ein bestimmtes Flurstück oder Gebiet der aktuell gültige Bodenrichtwert in €/m² abgerufen werden, meist ergänzt um Angaben zur Art der Nutzung (z. B. Wohnbaufläche, Bodenrichtwertzone, Geschossflächenzahl).
Praxisrelevanz für den Makler:
- Erste Anlaufstelle zur Plausibilisierung des Bodenwertanteils bei der Verkehrswertschätzung, insbesondere bei unbebauten Grundstücken oder zur Kaufpreisaufteilung (Grund und Boden vs. Gebäude für die AfA).
- Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Zone und muss durch Zu-/Abschläge an das konkrete Grundstück angepasst werden (z. B. Grundstückstiefe, Erschließungszustand, Zuschnitt).
- Der Abruf ist je nach Bundesland teils kostenlos, teils kostenpflichtig (wenige Euro je Abfrage); einige Länder bieten zusätzlich kostenpflichtige Auszüge mit rechtsverbindlichem Charakter.
- Bodenrichtwerte werden i. d. R. zum 31.12. bzw. 1.1. eines Jahres neu festgestellt (Stichtagsprinzip), sodass Makler auf die Aktualität der Daten achten sollten.
- Seit 2022 spielt BORIS auch für die Grundsteuerreform eine wichtige Rolle, da die neuen Grundsteuerwerte in vielen Bundesländern auf Bodenrichtwerten basieren.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler soll den Bodenwertanteil eines Einfamilienhausgrundstücks in Nordrhein-Westfalen abschätzen. Über BORIS-NRW ruft er für die betreffende Adresse den aktuellen Bodenrichtwert ab (z. B. 350 €/m²) und multipliziert diesen mit der Grundstücksfläche, um einen ersten Anhaltspunkt für den Bodenwert zu erhalten – als Ausgangsbasis für die weitergehende Wertermittlung.
Rechtsgrundlage
- § 196 BauGB – Verpflichtet die Gutachterausschüsse zur Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten.
- ImmoWertV – Regelt die methodischen Grundlagen der Bodenwertermittlung, auf denen die Bodenrichtwerte basieren.
- BORIS selbst ist kein eigenständiges Gesetz, sondern die technische Plattform der Länder zur Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bodenrichtwerte.